Podologen-Verzeichnis

Glossar

Zuzahlung (Heilmittel)

Die Zuzahlung ist der Teil der Kosten, den Sie für eine Behandlung auf Rezept selbst bezahlen. Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, den Rest trägt die Krankenkasse.

Begriff
Zuzahlung (Heilmittel)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht bei jedem Termin. Die 10 Prozent zahlen Sie dagegen für jede einzelne Leistung. Die Praxis kennt diese Anteile genau, weil sie in der Preisliste der Krankenkassen für jede Leistung schon ausgerechnet stehen. Ihr Gesamtbetrag ist also die Summe dieser Anteile plus einmal 10 Euro.

Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt für dasselbe Rezept nichts. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, also die Höchstsumme an Zuzahlungen, die Sie leisten müssen. Legen Sie den Nachweis über die Befreiung vor der Behandlung in der Praxis vor, damit sie richtig abrechnen kann.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 61 Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz,
  2. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, Fassung vom 01.07.2025, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.