Podologen-Verzeichnis
Aufgeschlagenes medizinisches Fachlexikon mit einer Lupe und Notizzetteln auf einem Schreibtisch.

Glossar der Podologie und Fußpflege

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Fachbegriffe, die Ihnen in der Podologiepraxis, auf dem Rezept oder bei der Krankenkasse begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

10 Begriffe

Heilmittelverordnung Muster 13

Muster 13 ist das Rezept, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Fußbehandlung beim Podologen auf Kosten der Krankenkasse verschreibt. Ohne dieses Formular zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht, auch wenn sie medizinisch sinnvoll wäre.

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Diagnosegruppe (Podologie)

Die Diagnosegruppe ist ein Kürzel auf Ihrem Rezept, das den Grund für die Fußbehandlung nennt. Es gibt vier solche Gründe, und nur bei ihnen zahlt die Krankenkasse die Behandlung beim Podologen.

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Leitsymptomatik (Podologie)

Die Leitsymptomatik ist die Angabe auf Ihrem Rezept, welches Fußproblem vor allem behandelt wird, also zu dicke Hornhaut, krankhaft wachsende Nägel oder beides. Danach richtet sich, welche Behandlung die Podologie-Praxis durchführt und abrechnet.

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Podologische Befundung

Die podologische Befundung ist die Untersuchung Ihrer Füße, mit der jede Behandlung auf Rezept wegen Diabetes, eines Nervenschadens oder einer Querschnittlähmung beginnt. Nur beim ersten Termin in einer Praxis tritt die gründlichere Eingangsbefundung an ihre Stelle.

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Eingangsbefundung

Die Eingangsbefundung ist die gründliche Untersuchung Ihrer Füße beim ersten Termin in einer Podologie-Praxis. Sie findet nur einmal statt, bei allen weiteren Terminen folgt wieder die einfachere Befundung.

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Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung ist ein Termin, bei dem die Podologie-Praxis Ihre Hornhaut und Ihre Nägel zusammen behandelt. Sie steht auf dem Rezept, wenn beide Probleme zugleich vorliegen.

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Hornhautabtragung

Die Hornhautabtragung ist die Behandlung, bei der die Podologin oder der Podologe verdickte, verhornte Haut an Ihren Füßen entfernt. Auf dem Rezept steht sie, wenn nur die Hornhaut behandelt werden muss und nicht zugleich die Nägel.

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Nagelbearbeitung

Die Nagelbearbeitung ist die Behandlung krankhaft veränderter Nägel, etwa wenn sie sehr dick sind oder zum Einwachsen neigen. Auf dem Rezept steht sie, wenn nur die Nägel behandelt werden müssen und nicht zugleich die Hornhaut.

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Zuzahlung (Heilmittel)

Die Zuzahlung ist der Teil der Kosten, den Sie für eine Behandlung auf Rezept selbst bezahlen. Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, den Rest trägt die Krankenkasse.

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Verordnungsfrist (Heilmittel)

Die Verordnungsfrist ist die Zeit, in der Sie mit einem Rezept für die Fußbehandlung zum ersten Termin gehen müssen. Das sind 28 Kalendertage ab dem Datum auf dem Rezept, bei einem als dringlich markierten Rezept nur 14 Tage.

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