Podologen-Verzeichnis
Hand mit Kugelschreiber über einem Klemmbrett mit Formular neben einem Stethoskop auf einem Behandlungstisch.

Rechner

Zuzahlungsrechner für Podologie auf Rezept

Im häufigsten Fall zahlen Sie für 6 Behandlungen beim Podologen 33,82 bis 43,30 Euro dazu, den Rest trägt Ihre Krankenkasse. Voraussetzung ist ein Rezept Ihrer Arztpraxis. Das bekommen Sie bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, bei einem Nervenschaden an den Füßen oder bei einer Querschnittlähmung, solange keine offene Wunde vorliegt. Der Rechner prüft Ihren Fall in 5 Fragen.

Ihre Zuzahlung für 6 Behandlungen bei Diabetes
33,82 bis 43,30 Euro
Preisliste der gesetzlichen Krankenkassen für Podologie, gültig ab 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Fester Betrag je Rezept ab Januar 2027
15 Euro statt 10 Euro
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Frist bis zum ersten Termin
28 Tage, bei dringendem Bedarf 14 Tage
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, gültig seit 5. August 2025, Stand 5. August 2025

5 Fragen zeigen, ob die Kasse zahlt und was Sie dazuzahlen

  • Ihr Rezept für Podologie heißt Heilmittelverordnung. Ihre Arztpraxis stellt es auf dem Formular Muster 13 aus, und nur mit diesem Rezept zahlt die Krankenkasse.
  • Der Rechner startet mit dem häufigsten Fall. Sie haben Diabetes, der Podologe behandelt Hornhaut und Nägel, und auf dem Rezept stehen 6 Behandlungen. Ändern Sie nur die Antworten, die bei Ihnen anders sind.
  • Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept. Unter 18 Jahren oder mit einer Befreiung Ihrer Krankenkasse zahlen Sie nichts.
  • Die Preise sind in ganz Deutschland gleich und gelten für Behandlungen ab dem 1. Juli 2026. Geschätzt ist keiner der Beträge.
  • Außerdem nennt der Rechner das Datum, bis zu dem Ihr erster Termin sein muss. In der Regel sind das 28 Tage nach dem Datum auf Ihrem Rezept.
1. Warum brauchen Ihre Füße eine Behandlung?
2. Ist die Haut an der Stelle geschlossen?
3. Was soll der Podologe behandeln?
4. Wie viele Behandlungen stehen auf Ihrem Rezept?
5. Trifft eines davon auf Sie zu?

Ja, die Krankenkasse zahlt die Behandlung

Das zahlen Sie selbst für 6 Behandlungen

33,82 Euro bis 43,30 Euro

  • 6 Behandlungen21,66 Euro bis 31,14 Euro
  • 6 kurze Untersuchungen der Füße, je eine vor der Behandlung2,16 Euro
  • Fester Betrag je Rezept10,00 Euro

Den Rest zahlt Ihre Krankenkasse, in Ihrem Fall 204,20 Euro bis 289,64 Euro.

Der Betrag ist eine Spanne, weil eine Behandlung von Hornhaut und Nägeln über 20 Minuten höher abgerechnet wird. Wie lange sie dauert, zeigt sich erst beim Termin.

Das muss auf Ihrem Rezept stehen

Ihre Erkrankung als Kürzel (Diagnosegruppe)
DF, diabetisches Fußsyndrom
Die Behandlung (Heilmittel)
Podologische Komplexbehandlung
Ihre Hauptbeschwerde als Buchstabe (Leitsymptomatik)
c, Hornhaut und krankhaftes Nagelwachstum

Bis wann brauchen Sie den ersten Termin?

Geben Sie das Datum auf Ihrem Rezept ein. Ab diesem Tag haben Sie 28 Tage Zeit für den ersten Termin, bei angekreuztem dringlichem Bedarf 14 Tage.

Ohne diese 4 Angaben auf dem Rezept darf die Praxis nicht anfangen

Fehlt auf Ihrem Rezept eine der folgenden Angaben, beginnt die Podologie-Praxis nicht mit der Behandlung, bis Ihre Arztpraxis das Rezept ergänzt hat.

  • Ihr Name und Ihre Krankenkasse
  • die Diagnose
  • die verordnete Behandlung
  • Stempel und Unterschrift der Arztpraxis

8 Felder auf dem Rezept und wer einen Fehler darin korrigieren darf

Ein falsch ausgefülltes Rezept ist selten verloren. Für jedes Feld ist geregelt, ob die Podologie-Praxis es selbst ergänzen darf oder ob Ihre Arztpraxis neu unterschreiben muss. So steht es in Anlage 3 zum Vertrag der Krankenkassen mit den Podologie-Verbänden.

Ihr Name, Ihre Krankenkasse, die Arztpraxis und das Ausstellungsdatum
Nur die Arztpraxis darf das ändern, mit neuer Unterschrift und Datum. Die Krankenkasse von Hand zu ändern ist nicht erlaubt.
Diagnosegruppe, das Kürzel für Ihre Erkrankung (DF, NF, QF, UI1 oder UI2)
Nur die Arztpraxis darf das ändern, mit neuer Unterschrift und Datum.
Diagnose als ICD-10-Code, dem internationalen Schlüssel für Krankheiten
Nur die Arztpraxis darf das ändern, mit neuer Unterschrift und Datum. Der Code muss das diabetische Fußsyndrom, einen Nervenschaden an den Füßen oder eine Querschnittlähmung benennen.
Leitsymptomatik, Ihre Hauptbeschwerde als Buchstabe a, b oder c
Die Podologie-Praxis darf sie nach Absprache mit Ihrer Arztpraxis selbst nachtragen, ohne neue Unterschrift.
Heilmittel, also die verordnete Behandlung
Nur die Arztpraxis darf das ändern, mit neuer Unterschrift und Datum. Das gilt auch, wenn die Behandlung fehlt oder nicht zur Diagnosegruppe passt.
Zahl der Behandlungen
Fehlt sie, trägt Ihre Arztpraxis sie nach. Steht eine zu hohe Zahl darauf, behandelt und berechnet die Podologie-Praxis nur die erlaubte Menge.
Therapiefrequenz, also wie oft behandelt wird
Fehlt sie, gilt automatisch der Abstand aus dem Heilmittelkatalog. Bei DF, NF und QF sind das 4 bis 6 Wochen.
Stempel und Unterschrift der Arztpraxis
Nur die Arztpraxis kann das nachholen. Ohne Stempel und Unterschrift gilt das Rezept nicht.

Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen beginnen

Ab dem Datum auf dem Rezept haben Sie 28 Tage Zeit für den ersten Termin. Hat Ihre Arztpraxis dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Verpassen Sie diese Frist, verliert das Rezept seine Gültigkeit. So regelt es § 15 Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie.

Nach dem ersten Termin gibt es in der Podologie keine Frist mehr. Eine Pause zwischen zwei Behandlungen beendet das Rezept nicht, auch wenn sie länger als 14 Tage dauert. Bei anderen Heilmitteln wie Physiotherapie ist das anders, für Podologie macht § 16 Absatz 4 der Richtlinie eine Ausnahme. Üblich sind bei DF, NF und QF ohnehin 4 bis 6 Wochen zwischen zwei Terminen.

Eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse brauchen Sie für das Rezept nicht.

Sie zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Rezept

Die Preise sind in ganz Deutschland gleich. Die Krankenkassen und die Podologie-Verbände vereinbaren sie gemeinsam, verbindlich für alle Kassen. Seit dem 01.07.2026 kostet eine kleine Behandlung 36,10 Euro und eine große 51,92 Euro. Ihr Anteil daran ist 3,61 Euro oder 5,19 Euro, dazu kommen 10 Euro je Rezept. Der Hausbesuch kostet 25,54 Euro zusätzlich.

LeistungPreisIhr Anteil
Podologische Behandlung (klein)Abrechnungsnummer 7801036,10 Euro3,61 Euro
Podologische Behandlung (groß)Abrechnungsnummer 7802051,92 Euro5,19 Euro
Podologische BefundungAbrechnungsnummer 780303,57 Euro0,36 Euro
EingangsbefundungAbrechnungsnummer 7804023,11 Euro2,31 Euro
Hausbesuch, ärztlich verordnet, inklusive WegegeldAbrechnungsnummer 7993325,54 Euro2,55 Euro

Zu Ihrem Anteil an den einzelnen Leistungen kommen einmal je Rezept 10 Euro. So legt es § 61 SGB V fest. Unter 18 Jahren zahlen Sie nichts. Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens zuzahlt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent, bekommt von der Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres (§ 62 SGB V).

Auf Rezept behandeln darf nur eine Praxis mit Kassenzulassung

Podologin oder Podologe darf sich nur nennen, wer die staatliche Prüfung nach dem Podologengesetz bestanden hat. Das gilt auch für die Bezeichnung medizinische Fußpflegerin oder medizinischer Fußpfleger. Mit der Krankenkasse abrechnen darf eine Praxis außerdem nur mit einer Kassenzulassung nach § 124 SGB V.

Eine kosmetische Fußpflege darf Sie weiter behandeln, aber nicht auf Rezept. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Termin, ob die Praxis eine Kassenzulassung hat. Wie Sie eine solche Praxis finden, steht im Ratgeber Wie finde ich einen Podologen mit Kassenzulassung?

Beträge und Regeln stammen aus 7 Gesetzen, Richtlinien und Verträgen

  • Heilmittel-RichtlinieRichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL), Fassung vom 19.05.2011, zuletzt geändert am 15.05.2025, BAnz AT 04.08.2025 B3, in Kraft seit 05.08.2025
  • HeilmittelkatalogHeilmittelkatalog, Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie, Abschnitt II Podologische Therapie
  • Anlage 2 VergütungAnlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie vom 30.11.2020, Fassung vom 01.07.2025, unterzeichnet am 16.06.2025
  • Anlage 1a LeistungsbeschreibungAnlage 1a (Leistungsbeschreibung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 17.06.2024
  • Anlage 3 Angaben auf der VerordnungAnlage 3 (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 16.06.2025
  • SGB VFünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 32 Absatz 2, § 61 Satz 3 und § 62 Absatz 1
  • PodologengesetzGesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG), § 1

Ob Sie ein Rezept bekommen, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach einer Untersuchung. Vor dem ersten Rezept müssen Haut und Nerven Ihrer Füße untersucht werden (§ 27b der Heilmittel-Richtlinie). Der Rechner gibt die Regeln wieder und ersetzt diese Untersuchung nicht.

Häufige Fragen

Wie viel muss ich beim Podologen mit Rezept zuzahlen?

Mit Rezept zahlen Sie beim Podologen 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept dazu, den Rest trägt Ihre Krankenkasse. Behandelt der Podologe bei Diabetes 6-mal Hornhaut und Nägel, sind das 33,82 bis 43,30 Euro. Wie viel genau, hängt davon ab, ob eine Behandlung länger als 20 Minuten dauert.

Wann zahlt die Krankenkasse die Behandlung beim Podologen?

Die Krankenkasse zahlt die Behandlung beim Podologen nur mit einem Rezept Ihrer Arztpraxis. Dieses Rezept gibt es bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, bei einem Nervenschaden an den Füßen ohne Diabetes und bei einer Querschnittlähmung. Auch bei einem eingewachsenen Zehennagel gibt es ein Rezept, dann für eine Nagelspange. Liegt am Fuß eine offene Wunde vor, behandelt die Arztpraxis selbst.

Wie lange ist ein Rezept für Podologie gültig?

Ein Rezept für Podologie gilt, wenn die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnt. Hat die Arztpraxis dringenden Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Eine längere Pause zwischen zwei Terminen macht ein Rezept für Podologie nicht ungültig.

Müssen Kinder beim Podologen mit Rezept etwas zuzahlen?

Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Podologie auf Rezept nichts dazu. Dasselbe gilt für Erwachsene, die ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit hat.

Wird die Zuzahlung für Podologie ab 2027 teurer?

Ja, ab Januar 2027 steigt der feste Betrag der Zuzahlung für Podologie von 10 auf 15 Euro je Rezept. Die 10 Prozent der Behandlungskosten bleiben. Das regelt das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Rechner nennt die Beträge, die bis Ende 2026 gelten.

Ratgeber zu Rezept, Zuzahlung und Kostenübernahme in der Podologie