Wann gehören Sie mit Diabetes in eine Fußambulanz?
Mit einer Wunde am diabetischen Fuß gehören Sie in eine Fußambulanz. Fachleute nennen sie Fußbehandlungseinrichtung. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) prüft solche Einrichtungen und vergibt ihnen ein Zertifikat. In ihren Empfehlungen zum diabetischen Fußsyndrom verweist die DDG ausdrücklich auf das Verzeichnis dieser Fußambulanzen.
Schon eine oberflächliche Wunde am diabetischen Fuß behandelt die Arztpraxis und nicht mehr die Podologiepraxis. In einer Fußambulanz arbeiten Ärztinnen und Ärzte dafür mit den anderen Fachleuten zusammen, die eine solche Wunde meist braucht. Nach der DDG kann eine frühe Behandlung, bei der mehrere Fachrichtungen zusammenarbeiten, die Zahl der Amputationen nachweislich senken.
2 Warnzeichen verlangen eine Überweisung am selben Tag
Zwei Warnzeichen dürfen nach der DDG nicht bis zum nächsten Routinetermin warten.
- Sie haben eine neue offene, nässende oder entzündete Stelle am Fuß, und bei Ihnen ist ein Nervenschaden oder eine Durchblutungsstörung bekannt.
- Ein Fuß ist ohne erkennbare Verletzung gerötet, geschwollen und mehr als 2 Grad wärmer als der andere. Das kann der Beginn eines akuten Charcot-Fußes sein.
Beim Charcot-Fuß werden Knochen und Gelenke zerstört, weil der Fuß immer wieder überlastet wird und Sie das ohne Schmerzgefühl nicht merken. Bis Ärztinnen und Ärzte das sicher ausschließen, muss der Fuß sofort ruhiggestellt und entlastet werden.
Heilt eine Wunde trotz Behandlung innerhalb von vier Wochen nicht, muss die Arztpraxis prüfen, ob sich die Durchblutung verbessern lässt. Auch dann gehört die Wunde ohne Aufschub in eine Fußambulanz. Ohne ausreichende Durchblutung heilt keine Wunde, deshalb klären die Ärzte diese Frage vor jeder weiteren Wundbehandlung.
So finden Sie eine Fußambulanz in Ihrer Nähe
Das Verzeichnis aller geprüften Fußambulanzen führt die DDG selbst, auf ag-fuss-ddg.de. Dort stehen über 300 Einrichtungen in Praxen und Kliniken mit ihrer Adresse, und Sie können nach Postleitzahl oder Ort suchen.
Die Überweisung schreibt meist Ihre Hausarztpraxis oder Ihre Diabetes-Schwerpunktpraxis. Welche geprüfte Fußambulanz Sie nehmen, entscheiden Sie selbst.
Der Bundes-Klinik-Atlas, das Vergleichsportal für Krankenhäuser, hilft nur zum Teil weiter. Er zeigt das Zertifikat der DDG nur bei Krankenhäusern an. Die meisten Fußambulanzen sind aber Arztpraxen außerhalb der Klinik, und die fehlen dort. Vollständig finden Sie diese Praxen nur im Verzeichnis der DDG.
Woran Sie eine geprüfte Fußambulanz erkennen
Das Zertifikat der DDG bekommt eine Praxis oder Klinikabteilung erst, wenn sie feste Mindestanforderungen erfüllt.
| Was geprüft wird | Was die Fußambulanz nachweisen muss |
|---|---|
| Personal | eine Fachärztin oder ein Facharzt, meist mit Zusatzausbildung in Diabetologie, und eine eigene Fachkraft für Wundversorgung |
| Räume und Geräte | ein Raum nur für die Wundbehandlung, Ultraschall für die Gefäße, Stimmgabel oder Monofilament zum Prüfen des Gefühls und eine Kamera für Fotos der Wunde |
| Zusammenarbeit | schriftliche Verträge mit mindestens 5 Partnern, darunter Gefäßmedizin, Chirurgie oder Orthopädie, Orthopädie-Schuhtechnik, Podologie und eine weitere Fußambulanz |
| Qualität | Besuche bei einer anderen Fußambulanz, jährliche Fortbildungen und eine Auswertung von 30 behandelten Patientinnen und Patienten |
| Gültigkeit | 3 Jahre, danach eine neue Prüfung |
Fragen Sie im Zweifel nach der Urkunde. Sie trägt ein Ausstellungsdatum und den Namen der verantwortlichen Fachärztin oder des Facharztes. Gültig ist sie höchstens drei Jahre.
Auch zwischen zwei Prüfungen muss die Fußambulanz Nachweise bringen. Jedes Teammitglied bildet sich jedes Jahr zum diabetischen Fuß fort. Außerdem wertet die Fußambulanz die Behandlung von 30 Patientinnen und Patienten in Folge aus, jeweils sechs Monate nach Behandlungsbeginn. Eine neue Fußambulanz bekommt zuerst eine vorläufige Anerkennung für ein Jahr. Das volle Zertifikat für drei Jahre folgt erst, wenn sie ihre Ergebnisse auf der Jahrestagung der DDG vorgestellt hat.
Was beim ersten Termin in der Fußambulanz passiert
Beim ersten Termin untersucht die Fußambulanz Ihren Fuß vollständig. Sie prüft die Blutgefäße der Beine mit Ultraschall und testet Ihr Gefühl mit dem Monofilament, einem dünnen Kunststofffaden. Die Wunde wird fotografiert, damit sich der Verlauf später vergleichen lässt. Bei Bedarf holt die Fußambulanz gleich ihre Partner aus Gefäßchirurgie, Orthopädie oder Radiologie dazu, statt Sie weiterzuschicken.
Ihre freie Arztwahl bleibt dabei erhalten. Die Verträge der Fußambulanz mit ihren Partnern regeln nur die Zusammenarbeit vor Ort und binden Sie nicht an eine bestimmte Praxis.
Auch eine Fußambulanz an einem Krankenhaus kann Sie ambulant behandeln, ohne dass Sie dort aufgenommen werden. Wie sie das organisiert, muss sie bei der Prüfung offenlegen.
Ihre Podologiepraxis bleibt meist Teil der Behandlung. Die Fußambulanz versorgt die Wunde, und die Podologiepraxis behandelt verhornte Stellen ohne Wunde an anderen Stellen desselben Fußes. Diese geteilte Versorgung sehen die Regeln der DDG ausdrücklich vor.
In 5 Schritten vom Warnzeichen in die Fußambulanz
Warnzeichen erkennen
Sie bemerken eine neue Wunde, einen roten und warmen Fuß oder eine Wunde, die nach vier Wochen nicht heilt.
Am selben Tag melden
Sind Sie schon in einer Fußambulanz in Behandlung, melden Sie sich dort. Sonst gehen Sie kurzfristig zu Ihrer Hausarztpraxis.
Überweisung holen
Die Hausarztpraxis schreibt die Überweisung. Die Fußambulanz wählen Sie selbst aus dem Verzeichnis der DDG.
Erste Untersuchung
Die Fußambulanz prüft Durchblutung und Gefühl, fotografiert die Wunde und holt bei Bedarf gleich ihre Partner dazu.
Regelmäßige Kontrolle
Danach kommen Sie je nach Risiko wieder, nach der DDG meist alle 1 bis 3 Monate.
Bringen Sie zum ersten Termin alle Vorbefunde mit, auch die aus der Hausarztpraxis und die Unterlagen Ihrer Podologiepraxis. Ist bei Ihnen eine Durchblutungsstörung bekannt, fragen Sie vorher, ob die Fußambulanz mit Gefäßchirurgie oder Gefäßmedizin zusammenarbeitet.
Ist die Wunde verheilt, gehen die Kontrollen weiter. Nach einem Ulkus am diabetischen Fuß, also einem abgeheilten Geschwür, empfiehlt die DDG eine Kontrolle alle 1 bis 3 Monate.
Steht eine Amputation zur Debatte, haben Sie Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung, egal wo Sie behandelt werden. Die Fußambulanz ersetzt diese Zweitmeinung nicht, sie ist aber oft selbst eine geeignete Adresse dafür.
Häufige Fragen
Wer überweist mich mit Diabetes in eine Fußambulanz?
In eine Fußambulanz überweist Sie meist Ihre Hausarztpraxis oder Ihre Diabetes-Schwerpunktpraxis. Das geschieht, sobald am Fuß eine Wunde entsteht. Welche geprüfte Fußambulanz Sie nehmen, entscheiden Sie selbst.
Wie erkenne ich, ob eine Fußambulanz von der Deutschen Diabetes Gesellschaft geprüft ist?
Ob eine Fußambulanz geprüft ist, zeigt am sichersten das Verzeichnis auf ag-fuss-ddg.de, denn dort stehen nur zertifizierte Einrichtungen. In der Fußambulanz können Sie nach der Urkunde fragen. Sie trägt ein Ausstellungsdatum und gilt höchstens 3 Jahre.
Was ist ein akuter Charcot-Fuß bei Diabetes?
Ein akuter Charcot-Fuß bei Diabetes ist ein Notfall, bei dem Knochen und Gelenke des Fußes zerstört werden, weil er immer wieder unbemerkt überlastet wird. Typisch sind Rötung, Schwellung und ein Fuß, der ohne sichtbare Verletzung mehr als 2 Grad wärmer ist als der andere. Der Fuß muss sofort ruhiggestellt und entlastet werden.
Verliere ich in einer Fußambulanz die freie Arztwahl?
Nein, in einer Fußambulanz behalten Sie die freie Arztwahl. Die Verträge der Fußambulanz mit anderen Fachpraxen regeln nur die Zusammenarbeit. Sie binden Sie nicht an eine bestimmte Praxis.
Findet man Fußambulanzen für Diabetiker im Bundes-Klinik-Atlas?
Fußambulanzen für Diabetiker zeigt der Bundes-Klinik-Atlas nur, wenn sie zu einem Krankenhaus gehören. Die meisten Fußambulanzen sind aber Arztpraxen außerhalb der Klinik. Vollständig stehen sie nur im Verzeichnis auf ag-fuss-ddg.de.
Behandelt mich mein Podologe weiter, wenn ich in einer Fußambulanz bin?
Ja, Ihre Podologiepraxis bleibt meist Teil der Behandlung, auch wenn Sie in einer Fußambulanz sind. Die Fußambulanz versorgt die Wunde. Die Podologiepraxis behandelt verhornte Stellen an anderen Stellen desselben Fußes, solange die Haut dort geschlossen ist.
