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Diabetisches Fußsyndrom erkennen, behandeln und vorbeugen

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Das diabetische Fußsyndrom erkennen Sie früh, wenn Sie täglich Ihre Füße ansehen und sie je nach Risiko alle 1 bis 12 Monate ärztlich untersuchen lassen. Lässt das Gefühl in Ihren Füßen wegen eines Nervenschadens nach und sind Hornhaut oder Nägel krankhaft verändert, kann Ihre Arztpraxis ein Rezept für den Podologen ausstellen. Eine offene Wunde behandelt immer die Arztpraxis.

Fußkontrolle bei Nervenschaden
alle 6 Monate
Deutsche Diabetes Gesellschaft, Praxisempfehlung Diabetisches Fußsyndrom 2025, Tabelle 1, Stand 1. Januar 2025
Fußkontrolle nach einem Fußgeschwür
alle 1 bis 3 Monate
Deutsche Diabetes Gesellschaft, Praxisempfehlung Diabetisches Fußsyndrom 2025, Tabelle 1, Stand 1. Januar 2025
Abstand der Podologie-Termine mit Rezept
alle 4 bis 6 Wochen
Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 16.05.2024, Stand 16. Mai 2024
Eine behandschuhte Hand setzt ein dünnes Monofilament an die Großzehe eines nackten Fußes, der auf einem braunen Polster liegt.
Mit einem feinen Nylonfaden prüft die Fachkraft, ob Sie leichte Berührungen am Fuß noch spüren, wie oft das nötig ist, hängt von Ihrem Risiko ab. Bild: KI generiert.

Wie entsteht das diabetische Fußsyndrom?

Das diabetische Fußsyndrom umfasst alle krankhaften Veränderungen am Fuß, die durch Diabetes entstehen. Das reicht von vorgeschädigter Haut bis zur offenen Wunde. Entscheidend ist ein Nervenschaden, bei dem das Gefühl in den Füßen nachlässt. Ärztinnen und Ärzte nennen ihn Neuropathie.

Der Nervenschaden nimmt dem Fuß seine Warnfunktion. Wer den Druck einer Falte im Strumpf nicht mehr spürt, merkt auch die Blase nicht, die daraus entsteht.

Dazu kann eine schlechte Durchblutung der Beine kommen, weil die Arterien dort verengt oder verschlossen sind. Mit einem Nervenschaden fehlen dann oft die gewohnten Warnzeichen, etwa Schmerzen beim Gehen oder in Ruhe. So wird die Gefahr leicht unterschätzt.

Nach der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erkranken jedes Jahr rund 2 Prozent der Menschen mit Diabetes neu an einem akuten diabetischen Fußsyndrom.

Fußkontrolle je nach Risiko alle 1 bis 12 Monate

Wie oft Ihre Arztpraxis die Füße untersuchen sollte, hängt von Ihrem Risiko ab. Die DDG unterscheidet dafür vier Risikostufen, und die wichtigste Frage ist, ob schon ein Nervenschaden besteht.

Ohne Nervenschaden reicht eine Untersuchung im Jahr, mit Nervenschaden sollte sie alle 6 Monate sein. Kommen schlechte Durchblutung oder ein verformter Fuß dazu, untersuchen Fachleute alle 3 bis 6 Monate. Nach einem Geschwür am Fuß oder einer Amputation sind es alle 1 bis 3 Monate.

So oft sollten Menschen mit Diabetes ihre Füße untersuchen lassen, nach der Empfehlung der DDG von 2025.
Ihre SituationWie oft untersuchen
kein Nervenschadeneinmal im Jahr
Nervenschadenalle 6 Monate
Nervenschaden und dazu schlechte Durchblutung der Beine oder ein verformter Fußalle 3 bis 6 Monate, bei Fachleuten
Nervenschaden und ein früheres Geschwür am Fuß oder eine Amputationalle 1 bis 3 Monate, bei Fachleuten

Viele Krankenkassen haben für Diabetes ein eigenes Behandlungsprogramm, das Disease-Management-Programm. Sind Sie dort eingeschrieben, gehört die Fußuntersuchung fest dazu. Sonst sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis darauf an.

Was gehört zu einer Fußuntersuchung bei Diabetes?

Zu jeder Fußuntersuchung gehören vier feste Teile. Wenn Sie diese Teile kennen, merken Sie, ob eine Untersuchung zu kurz ausfällt.

  • Im Gespräch fragt die Praxis nach brennenden oder stechenden Schmerzen, nach Kribbeln und nach tauben Stellen an Ihren Füßen.
  • Dann sieht sie sich beide Füße genau an, also die Haut, Schwielen, die Muskeln, die Form der Füße, die Beweglichkeit und die Wärme der Haut.
  • Das Gefühl prüft die Praxis mit einem dünnen Kunststofffaden, dem Monofilament, oder mit einer Stimmgabel, deren Vibrieren Sie spüren sollen.
  • Zuletzt tastet sie den Puls an zwei Stellen, hinter dem Innenknöchel und auf dem Fußrücken. Fühlt sie dort keinen Puls, tastet sie auch in der Kniekehle und in der Leiste.

Beim Test mit dem Monofilament drückt die Praxis den Faden auf die Haut, bis er sich biegt. Dann wirkt ein Druck von genau 10 Gramm. Spüren Sie ihn nicht mehr, fehlt Ihrem Fuß der natürliche Schutz vor Verletzungen.

Auch wenn der Puls am Fuß gut zu tasten ist, können die Arterien in den Beinen verengt sein. Am sichersten erkennt die Praxis das, wenn sie den Blutdruck an Zehe und Arm vergleicht und die Gefäße mit Ultraschall untersucht. Der übliche Vergleich des Blutdrucks an Knöchel und Arm kann bei Diabetes täuschen, weil die Gefäßwände verkalkt sein können. Bleiben Ihre Beschwerden trotz guter Werte, fragen Sie nach.

Wann zahlt die Krankenkasse die Podologie bei Diabetes?

Podologinnen und Podologen sind Fachkräfte für medizinische Fußpflege. Sie tragen krankhafte Hornhaut ab und bearbeiten die Nägel, oft beides in einem Termin. Die DDG zählt diese Behandlung zu den Maßnahmen, die Wunden am Fuß vorbeugen sollen.

Die Krankenkasse zahlt die Podologie, wenn Ihre Arztpraxis ein Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellt. Das darf sie, wenn Sie durch den Diabetes einen Nervenschaden an den Füßen haben und die Haut noch geschlossen ist. Außerdem muss die Hornhaut krankhaft verdickt sein, oder die Nägel wachsen krankhaft.

Zusätzlich müssen ohne Behandlung bleibende Schäden am Fuß drohen. Das macht die Arztpraxis an vier Risikofaktoren fest, und einer davon reicht schon.

  • Sie haben tiefe Hornhaut, Hornhaut mit Einblutungen oder Einrisse in der Hornhaut.
  • Sie haben an einer anderen Stelle des Fußes ein Geschwür, oder Sie hatten früher schon einmal eines.
  • Ihre Beine sind zusätzlich schlecht durchblutet.
  • Ihre Wunden heilen schlecht, zum Beispiel weil Medikamente Ihr Abwehrsystem dämpfen oder eine Krankheit es schwächt.

Ein Rezept gilt für bis zu 6 Behandlungen, und empfohlen ist ein Termin alle 4 bis 6 Wochen. Ist das Rezept aufgebraucht, kann Ihre Arztpraxis ohne besondere Begründung ein neues ausstellen. Das ist so gewollt, weil ein Nervenschaden durch Diabetes nicht mehr verschwindet.

Ohne Nervenschaden zahlt die Krankenkasse keine Podologie, auch nicht bei Diabetes. Dann tragen Sie die Kosten der Fußpflege ohne Rezept selbst.

Eine Wunde am diabetischen Fuß behandelt die Arztpraxis

Ärztinnen und Ärzte teilen Schäden am diabetischen Fuß nach ihrer Tiefe in sechs Stufen ein, die Wagner-Stadien 0 bis 5. Podologie auf Rezept gibt es nur in Stufe 0, also bei geschlossener Haut. Ab Stufe 1, also schon bei einer oberflächlichen Wunde, behandelt die Arztpraxis.

Wer einen Schaden am diabetischen Fuß behandelt, hängt davon ab, wie tief er reicht.
StufeWas am Fuß zu sehen istWer behandelt
0Haut geschlossen, vor oder nach einer WundePodologie auf Rezept
1oberflächliche WundeArztpraxis
2Wunde reicht bis zu Sehnen oder GelenkkapselArztpraxis
3Wunde reicht bis zu Knochen oder GelenkArztpraxis
4Teile des Fußes sind abgestorbenArztpraxis
5der ganze Fuß ist abgestorbenArztpraxis

Haben Sie eine Wunde, müssen Sie trotzdem nicht ganz auf die Podologie verzichten. Die Podologiepraxis darf an einer anderen Stelle desselben Fußes weiter verhornte Haut behandeln, solange die Haut dort geschlossen ist. Die Wunde versorgt die Arztpraxis, die Hornhaut daneben die Podologiepraxis.

Heilt eine Wunde nach vier Wochen Behandlung nicht, muss die Arztpraxis prüfen, ob sich die Durchblutung wiederherstellen lässt. Die DDG prüft und zertifiziert spezialisierte Fußambulanzen für Menschen mit Diabetes, und ihre Empfehlung verweist ausdrücklich auf diese Einrichtungen.

Wer behandelt Ihren Fuß bei Diabetes?

Ist die Haut am Fuß irgendwo offen, nässend oder entzündet?

Ja

Sind Sie schon in einer Fußambulanz oder Diabetes-Schwerpunktpraxis in Behandlung?

Ja

Melden Sie sich noch am selben Tag dort. Mit einer neuen offenen Stelle warten Sie nicht bis zum nächsten Routinetermin.

Nein

Gehen Sie kurzfristig in Ihre Hausarztpraxis. Heilt die Wunde in vier Wochen nicht, muss die Praxis Ihre Durchblutung prüfen.

Nein

Hat Ihre Arztpraxis einen Nervenschaden festgestellt?

Ja

Ist Ihre Hornhaut krankhaft verdickt oder wachsen Ihre Nägel krankhaft?

Ja

Fragen Sie Ihre Arztpraxis nach einem Rezept für Podologie. Vorher untersucht sie Haut, Nägel und Gefühl.

Nein

Lassen Sie Ihre Füße so oft kontrollieren, wie es Ihrer Risikostufe entspricht. Ein Rezept gibt es erst mit krankhafter Hornhaut oder krankhaften Nägeln.

Nein

Die DDG empfiehlt dann eine Fußuntersuchung im Jahr. Ohne Nervenschaden gibt es kein Rezept für Podologie.

Vor einer Amputation steht Ihnen eine Zweitmeinung zu

Rät Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt zu einer Amputation am diabetischen Fuß, dürfen Sie eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dieses Recht gilt seit dem 27. Mai 2021, und die Krankenkasse bezahlt die Zweitmeinung. Die Praxis, die den Eingriff empfiehlt, muss Sie auf dieses Recht hinweisen.

Die zweite Ärztin oder der zweite Arzt prüft, ob der Eingriff nötig ist, und berät zu schonenderen Behandlungen. Infrage kommen Fachleute für Gefäßmedizin, Diabetesmedizin, Gefäßchirurgie, Orthopädie und plastische Chirurgie.

Ist eine Amputation nicht zu vermeiden, soll nach der DDG so wenig wie möglich entfernt werden, vor allem nicht die Teile des Fußes, die Ihr Gewicht tragen. Vorher müssen die Ärzte prüfen, ob sich die Durchblutung wiederherstellen lässt.

  1. Lassen Sie sich die Empfehlung zur Amputation schriftlich geben, mit Begründung und geplantem Umfang.
  2. Fragen Sie, ob Ihre Gefäße untersucht wurden und mit welchem Ergebnis.
  3. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie eine Zweitmeinung möchten. Sie dürfen auch von sich aus danach fragen.
  4. Nehmen Sie alle Befunde mit, auch die Unterlagen Ihrer Podologiepraxis. Sie zeigen, wie sich Ihr Fuß über Monate entwickelt hat.
  5. Planen Sie die Termine so, dass die Zweitmeinung den Eingriff nicht gefährlich verzögert. Bei einer akuten Entzündung drängt die Zeit.

Nach einer großen Studie aus Deutschland ist die Zahl der Amputationen bei Menschen mit Diabetes gesunken. Trotzdem betreffen noch immer 65 bis 70 Prozent aller Amputationen Menschen mit Diabetes.

6 Regeln für die tägliche Fußkontrolle zu Hause

Als wichtigste Vorbeugung nennt die DDG, gefährdete Füße früh zu erkennen und regelmäßig zu kontrollieren, selbst und durch Fachleute. Selbst kontrollieren heißt, jeden Tag hinzusehen.

  • Sehen Sie täglich beide Füße an, auch Fußsohle und Zehenzwischenräume. Ein Handspiegel auf dem Boden hilft, wenn Sie den Fuß nicht anheben können.
  • Tasten Sie die Schuhe vor dem Anziehen innen ab. Ein Steinchen merken Sie sonst nicht, wenn das Gefühl fehlt.
  • Achten Sie darauf, ob ein Fuß wärmer ist als der andere.
  • Prüfen Sie Schuhe und Einlagen auf Verschleiß. Einlagen, die den Druck abfangen, federn mit der Zeit schlechter zurück.
  • Melden Sie jede neue Rötung, Schwellung, Blase oder offene Stelle sofort, nicht erst beim nächsten Routinetermin.
  • Benutzen Sie keine Hornhauthobel, spitzen Scheren oder Pflaster, die Hornhaut auflösen. Ohne Schmerzgefühl merken Sie eine Verletzung nicht.

Zur Podologie auf Rezept gehört, dass die Praxis Ihnen zeigt, wie Sie Füße, Haut und Nägel selbst pflegen und was Sie besser lassen. Fragen Sie danach, wenn das ausbleibt.

Häufige Fragen

Wie oft sollten Menschen mit Diabetes ihre Füße untersuchen lassen?

Menschen mit Diabetes sollten ihre Füße mindestens einmal im Jahr untersuchen lassen, mit Nervenschaden alle 6 Monate. Kommen schlechte Durchblutung oder ein verformter Fuß dazu, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft zu einer Kontrolle alle 3 bis 6 Monate. Nach einem Geschwür am Fuß oder einer Amputation sind es alle 1 bis 3 Monate.

Zahlt die Krankenkasse den Podologen beim diabetischen Fußsyndrom?

Ja, beim diabetischen Fußsyndrom zahlt die Krankenkasse den Podologen, wenn Ihre Arztpraxis ein Rezept ausstellt. Dafür brauchen Sie einen Nervenschaden durch Diabetes, geschlossene Haut und krankhaft veränderte Hornhaut oder Nägel. Ein Rezept gilt für bis zu 6 Behandlungen, empfohlen ist ein Termin alle 4 bis 6 Wochen.

Wer behandelt eine offene Wunde am diabetischen Fuß?

Eine offene Wunde am diabetischen Fuß behandelt immer eine Arztpraxis, nicht die Podologiepraxis. Die Podologiepraxis darf an einer anderen Stelle desselben Fußes aber weiter Hornhaut abtragen, solange die Haut dort geschlossen ist. Heilt die Wunde nach vier Wochen Behandlung nicht, muss die Arztpraxis prüfen, ob sich die Durchblutung wiederherstellen lässt.

Habe ich vor einer Amputation am diabetischen Fuß Anspruch auf eine Zweitmeinung?

Ja, vor einer Amputation am diabetischen Fuß haben Sie seit dem 27. Mai 2021 Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung, und die Krankenkasse bezahlt sie. Die Praxis, die zur Amputation rät, muss Sie auf dieses Recht hinweisen. Die zweite Ärztin oder der zweite Arzt prüft, ob der Eingriff nötig ist, und berät zu schonenderen Behandlungen.

Sollte ich Hornhaut am diabetischen Fuß selbst entfernen?

Nein, Hornhaut am diabetischen Fuß sollten Sie nicht selbst entfernen. Mit einem Nervenschaden spüren Sie keinen Schmerz, und eine Verletzung durch Hobel, Schere oder Hornhautpflaster bleibt unbemerkt. Daraus kann sich eine Entzündung entwickeln. Die Podologiepraxis zeigt Ihnen, welche Pflege Sie selbst übernehmen können.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Morbach S et al., Diabetisches Fußsyndrom, DDG-Praxisempfehlung, Diabetologie und Stoffwechsel 2025, 20: S347-S359, DOI 10.1055/a-2592-8610, Deutsche Diabetes Gesellschaft,
  2. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln (Heilmittel-Richtlinie), Lesefassung vom 15.05.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Heilmittelkatalog, Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 16.05.2024, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme des Eingriffs Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom, Beschluss vom 16.04.2020 in der Fassung vom 18.03.2021, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Heilmittel. Alles Wichtige zur Verordnung und Beispiele aus der Praxis, aktualisierte Ausgabe 2026, Stand Juli 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  6. Claessen H, Narres M, Haastert H et al., Lower-extremity amputations in people with and without diabetes in Germany, 2008-2012, Clinical Epidemiology 2018, 10: 475-488, Clinical Epidemiology, zitiert als Quelle 1 der DDG-Praxisempfehlung 2025,
  7. NVL Typ-2-Diabetes, Ergänzung zu Version 3, Kapitel Nicht-medikamentöse Therapie, AWMF-Register nvl-001, gültig bis 15. Mai 2028, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 25. September 2026.