Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Podologen mit Kassenzulassung finden und erkennen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Einen Podologen mit Kassenzulassung finden Sie auf drei Wegen. Fragen Sie die Praxis direkt, ob sie mit den Krankenkassen abrechnen darf. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, denn sie muss Ihnen zugelassene Praxen nennen. Oder suchen Sie im Praxisverzeichnis der Krankenkassen im Internet. Nur mit Zulassung kann die Praxis Ihr Rezept mit der Kasse abrechnen.

Pflicht zum Hausbesuch im Umkreis
5 Kilometer um die Praxis
Vertrag der Krankenkassen mit den Verbänden der Podologie, Stand 16. Juni 2025
Sprechzeit für gesetzlich Versicherte
mindestens 25 Stunden pro Woche
Vertrag der Krankenkassen mit den Verbänden der Podologie, Stand 16. Juni 2025
Hygiene, im Kassenpreis schon enthalten
5,52 Euro je Behandlung
Preisliste zum Vertrag der Krankenkassen für Podologie, gültig ab 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Eine ältere Frau mit Mappe und Handtasche betritt eine Praxis im Erdgeschoss eines Stadthauses, neben der Glastür hängt ein Messingschild.
Ob eine Praxis eine Kassenzulassung hat, fragen Sie am besten vor dem ersten Termin in der Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse. Bild: KI generiert.

3 Wege, einen Podologen mit Kassenzulassung zu finden

Am schnellsten fragen Sie die Praxis selbst, ob sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Praxen dürfen auf ihre Kassenzulassung hinweisen, und die meisten tun das auch.

Der zweite Weg führt über Ihre Krankenkasse. Sie muss Ihnen auf Anfrage die Kontaktdaten von Praxen mit Kassenzulassung nennen, und ihre Auskunft ist verlässlicher als jede Liste im Internet. Das hilft auch, wenn kein Podologe in Ihrer Nähe einen Termin frei hat.

Drittens gibt es ein Verzeichnis aller Praxen, die mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Sie finden es auf der Website des Dachverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Dort stehen Name, Anschrift und Telefonnummer jeder Praxis, teils auch Angaben zur Barrierefreiheit und zum Zugang mit dem Rollstuhl.

Was bedeutet Kassenzulassung beim Podologen?

Mit einer Kassenzulassung darf eine Praxis gesetzlich Versicherte auf Rezept behandeln und die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Ohne Zulassung darf sie das nicht, auch wenn dort eine staatlich geprüfte Podologin arbeitet. Dieselbe Regel gilt für Physiotherapie, Ergotherapie und andere Therapien auf Rezept.

Die Zulassung erteilt nicht Ihre einzelne Krankenkasse. Sie kommt von einer Stelle, die alle Krankenkassen eines Bundeslandes gemeinsam betreiben. Diese Stelle prüft drei Dinge.

  • Wer in der Praxis behandelt, hat die Ausbildung und die Erlaubnis für den Beruf oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss.
  • Die Praxis ist so ausgestattet, dass sie sinnvoll und wirtschaftlich behandeln kann.
  • Die Praxis erkennt die Verträge der Krankenkassen an, also die einheitlichen Regeln zu Leistung, Preis und Abrechnung.

Die Inhaberin muss die Ausbildung nicht selbst haben. Dann muss sie aber nachweisen, dass in ihrer Praxis nur ausgebildete Fachkräfte behandeln. Auch dort behandelt Sie also immer jemand mit der nötigen Ausbildung. Fällt eine der drei Bedingungen später weg, endet die Zulassung.

Kann die Praxis mein Rezept mit der Kasse abrechnen?

Sagt die Praxis, dass sie eine Kassenzulassung hat?

Ja

Wurde Ihr Rezept vor höchstens 28 Tagen ausgestellt?

Ja

Ja, die Praxis rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung und bekommen dafür eine Quittung.

Nein

Holen Sie zuerst ein neues Rezept. Ohne gültiges Rezept zahlen Sie die Behandlung selbst, auch in einer Praxis mit Zulassung.

Nein

Sind Sie privat versichert oder wollen Sie ohnehin selbst zahlen?

Ja

Dann spielt die Zulassung keine Rolle. Achten Sie auf die staatliche Erlaubnis als Podologin und fragen Sie vorher nach dem Preis.

Nein

Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Praxen mit Zulassung in Ihrer Nähe. Diese Auskunft muss die Kasse Ihnen geben.

Das Praxisschild verrät keine Kassenzulassung

Auf einem Praxisschild steht meist ein Berufstitel oder ein Angebot. Beides sagt nichts darüber, ob die Praxis mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf.

Umgekehrt hat auch nicht jede Praxis mit einer staatlich geprüften Podologin eine Kassenzulassung. Manche Praxis verzichtet bewusst darauf und behandelt nur Menschen, die selbst zahlen. Die Erlaubnis für den Beruf und die Kassenzulassung sind zwei verschiedene Dinge.

Was 4 Bezeichnungen auf dem Praxisschild bedeuten

  • Podologin oder Podologe ist ein geschützter Titel. Er setzt die staatliche Prüfung und eine Erlaubnis voraus.
  • Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger ist als Titel ebenfalls geschützt und an dieselbe Erlaubnis gebunden.
  • Medizinische Fußpflege als Angebot ist nicht geschützt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2005 entschieden, dass auch Anbieter ohne Erlaubnis ihre Leistung so nennen dürfen.
  • Fußpflegerin, Fußpfleger und kosmetische Fußpflege darf jeder auf sein Schild schreiben. Dahinter steht keine staatlich geregelte Ausbildung.

Wer einen geschützten Titel ohne Erlaubnis führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Ob eine Praxis mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf, erfahren Sie trotzdem nur, wenn Sie nachfragen.

Diese 6 Pflichten hat eine Praxis mit Kassenzulassung

Diese Regeln gelten für jede Podologiepraxis mit Kassenzulassung.
PflichtWas das für Sie bedeutet
SprechzeitenDie Praxis ist mindestens 25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte da. Zeit für Hausbesuche zählt mit.
BehandlungsraumDie Praxis ist öffentlich zugänglich und von privaten Wohnräumen getrennt.
Eigener ZugangSie kommen zur Behandlung, ohne durch Räume für andere Angebote gehen zu müssen.
HausbesucheWohnen Sie höchstens 5 Kilometer entfernt und sieht Ihr Rezept einen Hausbesuch vor, kommt die Praxis zu Ihnen.
Freie WahlSie suchen sich die Praxis selbst aus. Niemand darf Sie dabei lenken, auch Ihre Arztpraxis nicht.
KostenFür eine Behandlung auf Rezept zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung.

Wohnen Sie weiter als 5 Kilometer entfernt, muss die nächstgelegene Praxis mit Zulassung den Hausbesuch auf Rezept übernehmen. Sagt eine Praxis im Nahbereich ab, weil sie grundsätzlich keine Hausbesuche macht, verstößt sie gegen ihren Vertrag mit den Krankenkassen.

Auch beim Geld sind Sie geschützt. Die Krankenkasse bezahlt die Praxis direkt. Streicht die Kasse eine Abrechnung ganz oder teilweise, darf die Praxis Ihnen den fehlenden Betrag nicht in Rechnung stellen, denn dieses Risiko trägt sie und nicht Sie.

Saubere Instrumente nach jeder Behandlung sind Pflicht

Eine Podologin arbeitet mit Instrumenten, die die Haut verletzen können, etwa mit Skalpellen, Zangen und Fräsen. Nach jeder Behandlung muss die Praxis Arbeitsplatz und Instrumente nach den geltenden Hygieneregeln reinigen und aufbereiten. Eine Bundesvorschrift verlangt dafür Verfahren, deren Wirkung geprüft ist.

Die Kosten dafür bezahlt die Krankenkasse mit. Im Kassenpreis ab dem 1. Juli 2026 sind 5,52 Euro je Behandlung für die Hygiene eingerechnet.

5 Dinge, auf die Sie beim ersten Termin achten

  1. Fragen Sie, wie die Praxis ihre Instrumente aufbereitet. Eine Praxis, die das offen erklärt und Ihnen den Autoklaven zeigt, also das Gerät zum Sterilisieren, hat nichts zu verbergen.
  2. Achten Sie darauf, dass sterile Instrumente verpackt sind und die Praxis die Verpackung erst vor Ihren Augen öffnet.
  3. Sehen Sie nach, ob die Fräse eine Absaugung hat. Bei Nagelpilz ist der Nagelstaub ansteckend und gehört nicht in die Raumluft.
  4. Sagen Sie von sich aus, ob Sie Blutverdünner nehmen, eine geschwächte Abwehr oder einen bekannten Pilz haben. Alle drei ändern das Vorgehen und die Reihenfolge der Termine.
  5. Fragen Sie, ob die Praxis Ihre Füße beim ersten Termin gründlich untersucht. Diese Erstuntersuchung heißt Eingangsbefundung, es gibt sie seit November 2023, und Sie brauchen dafür kein eigenes Rezept.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob ein Podologe eine Kassenzulassung hat?

Ob ein Podologe eine Kassenzulassung hat, erfahren Sie am schnellsten in der Praxis selbst, denn Praxen dürfen auf ihre Zulassung hinweisen. Ihre Krankenkasse muss Ihnen außerdem auf Anfrage Praxen mit Zulassung nennen. Ein Schild mit dem Wort medizinische Fußpflege sagt darüber nichts.

Wer erteilt einer Podologiepraxis die Kassenzulassung?

Die Kassenzulassung für eine Podologiepraxis erteilt eine gemeinsame Stelle aller Krankenkassen im jeweiligen Bundesland, nicht Ihre einzelne Kasse. Diese Stelle darf in der Praxis auch prüfen, ob Räume, Ausstattung und Personal den Regeln entsprechen.

Muss ein Podologe mit Kassenzulassung Hausbesuche machen?

Ja, ein Podologe mit Kassenzulassung muss Hausbesuche machen, wenn Sie höchstens 5 Kilometer von der Praxis entfernt wohnen. Ihre Arztpraxis muss den Hausbesuch aber auf dem Rezept angekreuzt und begründet haben. Wohnen Sie weiter weg, ist die nächstgelegene Praxis mit Zulassung zuständig.

Darf ein Podologe mit Kassenzulassung mehr als die Zuzahlung verlangen?

Nein, für eine Behandlung auf Rezept darf ein Podologe mit Kassenzulassung nur die gesetzliche Zuzahlung verlangen. Streicht Ihre Krankenkasse eine Abrechnung, darf die Praxis Ihnen den Betrag nicht in Rechnung stellen. Leistungen ohne Rezept muss die Praxis vorher mit Ihnen vereinbaren.

Hat jede Podologin eine Kassenzulassung?

Nein, nicht jede staatlich geprüfte Podologin hat eine Kassenzulassung. Manche Praxen behandeln bewusst nur Menschen, die selbst zahlen. Mit Rezept brauchen Sie eine Praxis mit Zulassung, sonst zahlt die Krankenkasse nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 124 SGB V, Zulassung, Bundesamt für Justiz,
  2. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, Lesefassung bis 16.06.2025, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  3. Verzeichnis der zugelassenen Heilmittelerbringer nach § 124 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband,
  4. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) vom 4. Dezember 2001, Bundesamt für Justiz,
  5. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juni 2005, 14 U 198/04, zur Werbung mit medizinische Fußpflege, Urteilszusammenfassung einer Rechtsanwaltskanzlei, keine amtliche Entscheidungsdatenbank,
  6. § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Aufbereitung von Produkten, Bundesamt für Justiz,
  7. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, Bundesgesundheitsblatt 2012, 55: 1244-1310, überarbeitet 2024, KRINKO beim Robert Koch-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
  8. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Preisstufe ab 01.07.2026, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  9. Anlage 1a: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 17.06.2024, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.