2.000 Stunden Unterricht und 1.000 Stunden an Patienten
Wer die Podologie-Ausbildung in Vollzeit macht, ist nach zwei Jahren fertig. In Teilzeit dürfen es höchstens vier Jahre sein. Die Ausbildungsordnung des Bundes schreibt mindestens 2.000 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis vor, dazu kommen 1.000 Stunden praktische Ausbildung.
Die praktische Ausbildung findet an Patientinnen und Patienten statt. Mindestens 280 dieser 1.000 Stunden verbringen Sie in Kliniken oder Ambulanzen für innere Medizin, Hautkrankheiten und Orthopädie, und zwar unter ärztlicher Anleitung. So sehen Sie die Krankheiten aus dem Unterricht am Menschen.
Nach der Ausbildung sollen Sie drei Dinge können. Sie pflegen Füße selbstständig, Sie erkennen krankhafte Veränderungen, und Sie führen Behandlungen aus, die eine Ärztin oder ein Arzt auf Rezept verschrieben hat. Deshalb lernen Sie Handwerk, medizinisches Wissen und die Zusammenarbeit mit Arztpraxen.
In 17 Fächern lernen Sie vor allem die Fußbehandlung
Die Ausbildungsordnung legt 17 Fächer mit festen Stundenzahlen fest. Zusammen ergeben sie 1.900 Stunden, die übrigen 100 Stunden verteilt die Schule selbst. Am meisten Zeit bekommt die Behandlung am Fuß mit 400 Stunden, danach folgt die spezielle Krankheitslehre mit 250 Stunden.
| Fach | Stunden |
|---|---|
| Podologische Behandlungsmaßnahmen | 400 |
| Spezielle Krankheitslehre | 250 |
| Podologische Materialien und Hilfsmittel | 200 |
| Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung | 150 |
| Fußpflegerische Maßnahmen | 150 |
| Anatomie | 120 |
| Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde | 120 |
| Physikalische Therapie in der podologischen Behandlung | 100 |
| Hygiene und Mikrobiologie | 80 |
| Fachbezogene Physik und Chemie | 60 |
| Physiologie | 60 |
| Psychologie, Pädagogik, Soziologie | 60 |
| Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde | 40 |
| Allgemeine Krankheitslehre | 30 |
| Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 |
| Prävention und Rehabilitation | 30 |
| Sprache und Schrifttum | 20 |
| Frei verteilt von der Schule | 100 |
Die 80 Stunden Hygiene bereiten auf den Alltag in der Praxis vor, denn eine Praxis muss ihre Instrumente nach strengen Regeln aufbereiten. Hygiene ist außerdem eines von vier Fächern in der mündlichen Prüfung.
In der Anatomie lernen Sie besonders genau, wie Beine und Füße gebaut sind, von den Knochen und Gelenken bis zu Blutgefäßen und Nerven. Dieses Wissen ist auch der Grund, warum eine Podologin sich die Schuhe ihrer Patienten ansieht.
Die staatliche Prüfung besteht aus 3 Teilen
Die staatliche Prüfung legen Sie an der Schule ab, an der Sie die Ausbildung beenden. Sie hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil, und Sie müssen jeden Teil für sich bestehen. Unter den Prüfern sind mindestens eine Ärztin oder ein Arzt und eine Podologin oder ein Podologe.
Im schriftlichen Teil schreiben Sie an 2 Tagen 3 Arbeiten von 60, 90 und 90 Minuten. Mündlich werden Sie in 4 Fächern je 10 bis 15 Minuten geprüft. Im praktischen Teil behandeln Sie 2 Patientinnen oder Patienten.
| Teil | Was geprüft wird | Wie lange | Bestanden, wenn |
|---|---|---|---|
| Schriftlich, an 2 Tagen | Berufs- und Gesetzeskunde mit Psychologie und Pädagogik, Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre | 3 Arbeiten mit 60, 90 und 90 Minuten | jede Arbeit mindestens ausreichend |
| Mündlich | Grundlagen der podologischen Behandlung, spezielle Krankheitslehre, Arzneimittel- und Materialkunde, Hygiene | 4 Fächer mit 15, 15, 10 und 10 Minuten | jedes Fach mindestens ausreichend |
| Praktisch | Behandlung von 2 Patientinnen oder Patienten, dazu eine Nagelkorrektur und eine Korrektur mit einem Hilfsmittel | höchstens 120 und 180 Minuten | jedes Fach mindestens ausreichend |
Im praktischen Teil zeigen Sie, was eine Podologin jeden Tag tut. Sie untersuchen zwei Patientinnen oder Patienten, behandeln sie unter Aufsicht und erklären dabei, warum Sie so vorgehen. Außerdem führen Sie mindestens eine Nagelkorrektur durch, etwa mit einer Nagelspange, und eine Korrektur mit einem Hilfsmittel wie einer Zehenorthese.
Diese 4 Voraussetzungen brauchen Sie für die Erlaubnis
Nach der Prüfung beantragen Sie bei der Behörde Ihres Bundeslandes die Erlaubnis, sich Podologin oder Podologe zu nennen. Sie bekommen sie nur, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie haben die Ausbildung gemacht und die staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen, was Sie für den Beruf unzuverlässig macht.
- Sie sind gesundheitlich in der Lage, den Beruf auszuüben.
- Sie sprechen so gut Deutsch, wie der Beruf es verlangt.
Zur Prüfung zugelassen werden Sie mit zwei Unterlagen, einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Ausweises und der Teilnahmebescheinigung Ihrer Schule.
Haben Sie eine Behinderung, muss die Prüfung darauf Rücksicht nehmen, damit Sie die gleichen Chancen haben. Sprechen Sie den Vorsitz des Prüfungsausschusses rechtzeitig vor der Zulassung darauf an.
Schule auswählen
Fragen Sie nach der staatlichen Anerkennung der Schule, nach dem Anteil an Unterricht vor Ort und nach dem Platz für die 280 Stunden in der Klinik.
Zwei Jahre lernen
Sie besuchen 2.000 Stunden Unterricht und arbeiten 1.000 Stunden an Patientinnen und Patienten, in Teilzeit bis zu vier Jahre lang.
Zur Prüfung anmelden
Den Antrag stellen Sie beim Vorsitz des Prüfungsausschusses, der auch die Termine festlegt.
Prüfung ablegen
Sie bestehen einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil, jeden für sich.
Erlaubnis beantragen
Erst mit der Erlaubnis Ihres Bundeslandes dürfen Sie sich Podologin oder Podologe nennen.
Kassenzulassung beantragen
Soll Ihre eigene Praxis mit den Krankenkassen abrechnen, prüft die gemeinsame Stelle der Kassen in Ihrem Land Urkunde, Räume und Geräte.
Kostet die Podologie-Ausbildung Schulgeld?
Ob Sie für die Podologie-Ausbildung Schulgeld zahlen, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrer Schule ab. Die meisten Podologieschulen sind private Schulen, und das Recht des Landes entscheidet, ob sie Schulgeld verlangen. Mehrere Länder haben das Schulgeld für Gesundheitsberufe in den letzten Jahren abgeschafft, andere nicht, und manche haben Übergangsregeln.
Einen bundesweiten Betrag gibt es deshalb nicht. Einen aktuellen Überblick über alle 16 Bundesländer gibt es öffentlich nicht, und die vorhandenen Zusammenstellungen widersprechen sich in Einzelheiten. Verlässlich ist nur die Auskunft der Schule, die Sie besuchen wollen.
So klären Sie die Kosten in 5 Schritten
- Fragen Sie die Schule nach dem Schulgeld pro Monat, nach der Dauer der Zahlung und nach einmaligen Kosten für Prüfung, Lernmittel, Kleidung und Instrumente.
- Erkundigen Sie sich beim Gesundheits- oder Kultusministerium Ihres Landes, ob es dort Schulgeldfreiheit oder eine Erstattung gibt.
- Prüfen Sie Aufstiegs-BAföG und einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Ob Sie das bekommen, hängt von Ihrer Lage und von der Anerkennung der Schule ab.
- Lassen Sie sich alle Angaben schriftlich geben, bevor Sie den Schulvertrag unterschreiben.
- Rechnen Sie die Fahrten zum Klinikpraktikum mit ein. Mindestens 280 Stunden verbringen Sie außerhalb der Schule, und die Klinik liegt nicht immer in der Nähe.
Eine Ausbildungsvergütung bekommen Sie nicht. Die Podologie-Ausbildung findet an einer Schule statt und nicht in einem Betrieb, deshalb gibt es keinen Tariflohn wie etwa in der Pflege. Planen Sie zwei Jahre ohne Einkommen aus der Ausbildung ein, in Teilzeit entsprechend länger.
Welche Erlaubnis brauchen Sie nach der Podologie-Ausbildung?
Mit der Erlaubnis Ihres Bundeslandes dürfen Sie sich Podologin nennen und in einer Praxis arbeiten. Damit eine Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf, braucht sie zusätzlich eine Kassenzulassung für Podologie. Dafür müssen die Berufserlaubnis, eine passende Ausstattung und die Anerkennung der Verträge mit den Krankenkassen vorliegen.
Seit August 2024 können Podologinnen und Podologen außerdem eine Heilpraktikererlaubnis bekommen, die nur für die Podologie gilt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie ohne Rezept selbstständig behandeln. Die Krankenkasse zahlt solche Behandlungen aber nicht, denn sie zahlt weiterhin nur mit einem Rezept der Arztpraxis.
Haben Sie die staatliche Prüfung in der Podologie bestanden?
Wollen Sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen?
Dann brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Bundeslandes und eine Kassenzulassung für Ihre Praxis. Die Zulassung erteilt eine gemeinsame Stelle der Krankenkassen in Ihrem Land.
Wollen Sie ohne Rezept einer Arztpraxis behandeln?
Dann kommt eine Heilpraktikererlaubnis für die Podologie in Frage. Die Krankenkasse zahlt solche Behandlungen aber nicht.
Dann genügt die Erlaubnis Ihres Bundeslandes. Sie behandeln Menschen, die selbst zahlen oder privat versichert sind.
Dann dürfen Sie sich nicht Podologin oder Podologe nennen. Kosmetische Fußpflege dürfen Sie ohne geregelte Ausbildung anbieten, die Krankenkasse zahlt sie aber nie.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Podologen?
Die Ausbildung zum Podologen dauert zwei Jahre in Vollzeit oder höchstens vier Jahre in Teilzeit. Sie umfasst 2.000 Stunden Unterricht und 1.000 Stunden Praxis an Patientinnen und Patienten. Mindestens 280 Stunden davon verbringen Sie in einer Klinik unter ärztlicher Anleitung.
Welche Fächer hat die Podologie-Ausbildung?
Die Podologie-Ausbildung hat 17 Fächer mit festen Stundenzahlen. Am meisten Zeit bekommen die Behandlung am Fuß mit 400 Stunden, die spezielle Krankheitslehre mit 250 Stunden sowie Materialien und Hilfsmittel mit 200 Stunden. Dazu kommen unter anderem Anatomie mit 120 und Hygiene mit 80 Stunden.
Wie läuft die Prüfung in der Podologie-Ausbildung ab?
Die Prüfung am Ende der Podologie-Ausbildung hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Jeden Teil müssen Sie einzeln bestehen. Im praktischen Teil behandeln Sie zwei Patientinnen oder Patienten und führen eine Nagelkorrektur durch, etwa mit einer Nagelspange.
Bekommt man in der Podologie-Ausbildung ein Gehalt?
Nein, in der Podologie-Ausbildung bekommen Sie keine Ausbildungsvergütung, weil sie an einer Schule stattfindet. Ob Sie Schulgeld zahlen, hängt von Ihrem Bundesland und der Schule ab. Fragen Sie die Schule und das zuständige Ministerium Ihres Landes.
Was brauche ich, um mich Podologin nennen zu dürfen?
Um sich Podologin nennen zu dürfen, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Bundeslandes. Dafür müssen Sie die Ausbildung mit Prüfung bestanden haben, zuverlässig und gesundheitlich geeignet sein und gut genug Deutsch sprechen.
