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Ratgeber

Was kostet medizinische Fußpflege und wer zahlt sie?

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Mit Rezept zahlen Sie für medizinische Fußpflege 10 Prozent des Preises plus 10 Euro je Rezept, den Rest trägt die Krankenkasse. Ab 2027 sind es 15 Euro je Rezept. Eine Behandlung kostet die Kasse 36,10 oder 51,92 Euro, Ihr Anteil liegt also bei 3,61 oder 5,19 Euro. Ohne Rezept zahlen Sie den Preis der Praxis selbst.

Kassenpreis je große Behandlung
51,92 Euro
Preisliste der gesetzlichen Krankenkassen für Podologie, gültig ab 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Ihr Anteil mit Rezept ab 2027
10 Prozent plus 15 Euro je Rezept
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Zuzahlungsgrenze bei chronischer Krankheit
1 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Regel zur Belastungsgrenze bei Zuzahlungen, Stand 20. September 2026
Eine Hand hält am Empfangstresen einer Podologiepraxis eine Bankkarte an ein Kartenterminal, im Hintergrund steht ein Behandlungsstuhl.
Ohne Rezept zahlen Sie die Behandlung selbst, mit Rezept zahlen Sie ab 18 Jahren nur einen kleinen Eigenanteil. Bild: KI generiert.

Was kostet medizinische Fußpflege mit Rezept?

Medizinische Fußpflege auf Rezept heißt Podologie, und für sie gelten feste Preise. Seit dem 1. Juli 2026 zahlt jede gesetzliche Krankenkasse dieselben Beträge, ob Sie in Bochum oder in Freiburg behandelt werden. Vereinbart haben die Kassen diese Preise mit den Berufsverbänden der Podologinnen und Podologen.

Die kleine und die große Behandlung unterscheiden sich nur in der Zeit am Fuß. Bis 20 Minuten rechnet die Praxis die kleine Behandlung ab, darüber die große. Mit Vorbereitung und Reinigung der Instrumente rechnet die Kasse insgesamt 35 Minuten für die kleine und 50 Minuten für die große Behandlung.

Mit Rezept zahlt die Krankenkasse der Praxis 36,10 Euro für die kleine und 51,92 Euro für die große Behandlung. Ihr Anteil daran ist 3,61 Euro oder 5,19 Euro, dazu kommen 10 Euro je Rezept. Die Nagelspange kostet 57,20 Euro je Behandlung, der Zuschlag für einen Hausbesuch 25,54 Euro.

Diese Preise zahlt jede gesetzliche Krankenkasse seit dem 1. Juli 2026. Dazu kommen für Sie 10 Euro je Rezept, ab 2027 15 Euro.
BehandlungPreis für die KasseIhr Anteil (10 Prozent)
Kleine Behandlung, bis 20 Minuten am Fuß36,10 Euro3,61 Euro
Große Behandlung, mehr als 20 Minuten am Fuß51,92 Euro5,19 Euro
Erste Untersuchung, einmal je Praxis23,11 Euro2,31 Euro
Nagelspange beim eingewachsenen Zehennagel, je Behandlung57,20 Euro5,72 Euro
Zuschlag für einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause, mit Fahrtkosten25,54 Euro2,55 Euro
Zuschlag für einen Besuch im Heim, mit Fahrtkosten16,66 Euro1,67 Euro

Den Zuschlag für einen Hausbesuch auf Rezept zahlt die Kasse nur, wenn Ihre Arztpraxis den Hausbesuch auf dem Rezept angekreuzt hat.

Wann zahlt die Krankenkasse die medizinische Fußpflege?

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Rezept (Heilmittelverordnung) für Podologie ausstellt. Ein solches Rezept gibt es in vier Fällen.

  • Sie haben Diabetes, das Gefühl in Ihren Füßen ist gestört, und der Fuß hat keine offene Wunde.
  • Sie haben einen Nervenschaden an den Füßen ohne Diabetes, bei dem das Gefühl in den Füßen nachlässt.
  • Sie sind querschnittgelähmt, und das hat Ihre Füße geschädigt.
  • Ein Zehennagel ist eingewachsen und soll mit einer Nagelspange behandelt werden.

Für normale Hornhaut oder zu lange Zehennägel ohne eine dieser Erkrankungen gibt es kein Rezept. Diese Fußpflege zahlen Sie selbst.

Bei Diabetes, einem Nervenschaden oder einer Querschnittlähmung stehen bis zu sechs Behandlungen auf einem Rezept. Bitten Sie Ihre Hausarztpraxis um ein Rezept für Podologie, bevor Sie einen Termin als Selbstzahler vereinbaren. Die Behandlung bleibt dieselbe, aber mit Rezept zahlt die Kasse den größten Teil.

Sie zahlen 10 Prozent plus 10 Euro je Rezept

Ihre Zuzahlung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil sind 10 Prozent vom Preis jeder Behandlung. Der zweite ist ein fester Betrag von 10 Euro, und den zahlen Sie einmal je Rezept, egal wie viele Termine darauf stehen.

Sechs Behandlungen auf einem Rezept kosten Sie also nur einmal 10 Euro. Stehen dieselben sechs Behandlungen auf zwei Rezepten, zahlen Sie den festen Betrag zweimal. Fragen Sie deshalb in der Arztpraxis, ob sie die volle Zahl von sechs Behandlungen aufschreibt.

Ab 2027 steigt der feste Betrag auf 15 Euro

Am 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag von 10 auf 15 Euro je Rezept. Dabei zählt der Tag Ihrer ersten Behandlung auf dem Rezept. Beginnt die Serie im Dezember 2026, zahlen Sie 10 Euro, auch wenn die letzten Termine im Januar 2027 liegen. Die 10 Prozent richten sich dagegen nach dem Preis am Tag der jeweiligen Behandlung.

Für ein ganzes Rezept mit 6 großen Behandlungen zahlen Sie 2026 zusammen 41,15 Euro, beim ersten Rezept in einer Praxis 43,46 Euro. Mit 6 kleinen Behandlungen sind es 31,66 Euro, als Hausbesuch 56,48 Euro. Ab 2027 zahlen Sie je Rezept 5 Euro mehr.

So viel zahlen Sie für ein ganzes Rezept, gerechnet mit den Preisen seit 1. Juli 2026. Die erste Untersuchung für 23,11 Euro kommt nur beim ersten Rezept in einer Praxis dazu.
RezeptPreis für die KasseIhr Anteil 2026Ihr Anteil ab 2027
6 große Behandlungen, erstes Rezept in dieser Praxis334,63 Euro43,46 Euro48,46 Euro
6 große Behandlungen, jedes weitere Rezept311,52 Euro41,15 Euro46,15 Euro
6 kleine Behandlungen, jedes weitere Rezept216,60 Euro31,66 Euro36,66 Euro
6 große Behandlungen als Hausbesuch464,76 Euro56,48 Euro61,48 Euro
8 Termine Nagelspange, Nagel beginnt einzuwachsen457,60 Euro55,76 Euro60,76 Euro
4 Termine Nagelspange, Nagel entzündet oder eitrig228,80 Euro32,88 Euro37,88 Euro

Gehen Sie alle sechs Wochen zur großen Behandlung, kommen Sie auf etwa neun Termine im Jahr. Sie verteilen sich auf zwei bis drei Rezepte. Im Jahr 2026 zahlen Sie dafür zusammen 67 bis 77 Euro, ab 2027 sind es 77 bis 92 Euro.

Wann müssen Sie nichts mehr zuzahlen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu. Erwachsene zahlen im Jahr höchstens 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent. Als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie wegen derselben schweren Krankheit dauerhaft in Behandlung sind.

Mit Diabetes lohnt sich der Blick auf diese Grenze, weil oft Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaustage und Hilfsmittel dazukommen. Alle Zuzahlungen eines Jahres zählen zusammen. Die Kasse rechnet dabei mit den Einnahmen des ganzen Haushalts und zieht für Angehörige Freibeträge ab, deren aktuelle Höhe sie Ihnen nennt. Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe, zählt nur der Regelbedarf als Einnahme.

  1. Lassen Sie sich für jede Zuzahlung eine Quittung geben und sammeln Sie alle Quittungen des Jahres, auch die Ihrer Angehörigen im Haushalt.
  2. Lassen Sie sich bei chronischer Krankheit von Ihrer Arztpraxis bescheinigen, dass Sie dauerhaft in Behandlung sind. Nur dann gilt die Grenze von 1 Prozent.
  3. Beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie die Grenze erreicht haben. Zeigen Sie den Bescheid danach in der Podologiepraxis, erst dann darf sie auf Ihre Zuzahlung verzichten.
  4. Die Befreiung gilt nur bis zum Jahresende. Läuft ein Rezept ins neue Jahr hinein, muss die Praxis zum Jahreswechsel neu prüfen, ob Sie wieder zuzahlen.

Was kostet medizinische Fußpflege ohne Rezept?

Ohne Rezept legt jede Praxis ihren Preis selbst fest, denn für diese Fußpflege gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Einen Anhaltspunkt geben die Kassenpreise von 36,10 Euro für die kleine und 51,92 Euro für die große Behandlung. Ein höherer Preis ist nicht automatisch zu hoch. Lassen Sie sich aber erklären, wofür er anfällt, zum Beispiel für mehr Zeit oder zusätzliche Leistungen.

Fragen Sie vor dem ersten Termin, was eine Behandlung kostet, wie lange sie dauert und ob Material wie ein Druckschutz extra berechnet wird. Vor einer längeren Serie oder einer Nagelspange lassen Sie sich die Kosten schriftlich geben.

Warum manche Praxen Umsatzsteuer berechnen

Manche Praxen berechnen auf die Fußpflege Umsatzsteuer, andere nicht. Steuerfrei ist die Behandlung nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie veranlasst hat, etwa mit einem Kassenrezept oder einem Privatrezept. Entscheiden Sie selbst, dass Sie die Behandlung brauchen, fällt Umsatzsteuer an. So hat es der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, 2014 entschieden.

Bei einem Preis von 60 Euro stecken dann rund 9,58 Euro Steuer darin. Über die Qualität der Praxis sagt das nichts. Fragen Sie aber nach, ob ein Preis Umsatzsteuer enthält, bevor Sie zwei Praxen vergleichen.

Was Beihilfe und private Krankenversicherung erstatten

Beamtinnen und Beamte des Bundes bekommen Podologie über die Beihilfe erstattet, bis zu festen Höchstbeträgen. Für die kleine Behandlung sind es 36,10 Euro, für die große 52,00 Euro und für die Nagelspange 57,20 Euro, also fast genau die Kassenpreise. Für einen Hausbesuch auf Rezept zahlt die Beihilfe bis zu 27,60 Euro. Die Bundesländer haben eigene Beihilfe-Regeln, die davon abweichen können.

Bei einer privaten Krankenversicherung entscheidet Ihr Tarif. Viele Tarife verlangen wie die gesetzliche Kasse ein ärztliches Rezept. Lassen Sie sich vor einer längeren Serie schriftlich bestätigen, was Ihre Versicherung zahlt, denn eine Auskunft am Telefon hilft im Streitfall nicht.

Wann Sie Fußpflegekosten von der Steuer absetzen können

Kosten für Ihre Füße, die Ihnen trotz Krankenkasse bleiben, können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. So heißen dort Krankheitskosten, die Sie selbst tragen. Einen Eigenanteil zieht das Finanzamt aber ab. Er liegt je nach Einkünften, Familienstand und Zahl der Kinder bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte, und erst was darüber liegt, senkt Ihre Steuer.

Nehmen wir an, Sie haben 40.000 Euro Einkünfte im Jahr und ein Kind. Dann liegt Ihr Eigenanteil bei rund 1.050 Euro, und Zuzahlungen von 80 Euro für die Fußpflege reichen dafür allein nicht. Zusammen mit Medikamenten, Brille, Zahnersatz und Fahrten zur Behandlung kann es aber reichen, deshalb heben Sie alle Belege auf.

Für eine Behandlung ohne Rezept will das Finanzamt meist einen Nachweis, dass sie medizinisch nötig war. Sicher sind Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung, die Sie vor Beginn der Behandlung holen. Fußpflege aus rein kosmetischen Gründen können Sie nicht absetzen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege bei Diabetes?

Ja, die Krankenkasse zahlt medizinische Fußpflege bei Diabetes, wenn das Gefühl in Ihren Füßen gestört ist und der Fuß keine offene Wunde hat. Sie brauchen dafür ein Rezept Ihrer Arztpraxis. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Rezept, ab 2027 plus 15 Euro.

Was kostet medizinische Fußpflege ohne Rezept?

Medizinische Fußpflege ohne Rezept kostet so viel, wie die Praxis verlangt, denn es gibt dafür keine feste Gebührenordnung. Einen Anhaltspunkt geben die Kassenpreise von 36,10 Euro für die kleine und 51,92 Euro für die große Behandlung.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Podologie ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlen Sie für Podologie auf Rezept 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Rezept. Bis Ende 2026 sind es 10 Prozent plus 10 Euro. Beginnt die erste Behandlung eines Rezepts noch im Dezember 2026, gilt dafür der Betrag von 10 Euro.

Muss ich für jeden Termin beim Podologen 10 Euro zuzahlen?

Nein, die 10 Euro für Podologie zahlen Sie einmal je Rezept und nicht je Termin. Bei sechs Terminen auf einem Rezept zahlen Sie also einmal 10 Euro und dazu 10 Prozent der Kosten jedes Termins.

Übernimmt die Beihilfe die Kosten für Podologie?

Ja, die Beihilfe des Bundes erstattet Podologie bis zu festen Höchstbeträgen, zum Beispiel 52,00 Euro für die große Behandlung. Die Beihilfe der Bundesländer kann abweichen, deshalb fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 01.07.2025 mit Preisstufe ab 01.07.2026, GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Podologen, Deutscher Verband für Podologie, Bundesverband für Podologie,
  2. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, Lesefassung einschließlich aller Änderungen bis 16.06.2025, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  3. Anlage 1a: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 17.06.2024, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  4. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesamt für Justiz,
  5. § 62 SGB V, Belastungsgrenze, Bundesamt für Justiz,
  6. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Regelungstext, Bundesanzeiger Verlag, BGBl. 2026 I Nr. 228,
  7. Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung, Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel, Bundesamt für Justiz,
  8. BFH, Urteil vom 1. Oktober 2014, XI R 13/14, Umsatzsteuerbefreiung fußpflegerischer Leistungen durch Podologen, Bundesfinanzhof,
  9. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, Bundesamt für Justiz,
  10. § 4 Nummer 14 UStG, Steuerbefreiung für Heilbehandlungen, Bundesamt für Justiz,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.