Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Was ist ein Podologe? Der Unterschied zur Fußpflege

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Podologe ist eine staatlich geprüfte Fachkraft für die medizinische Behandlung der Füße. Er hat zwei Jahre Ausbildung hinter sich, trägt Hornhaut ab, kürzt verdickte Nägel und behandelt Füße bei Diabetes. Mit Rezept zahlt die Krankenkasse. Die kosmetische Fußpflege ist für gesunde Füße da, und die Kasse zahlt sie nie.

Ausbildung zum Podologen
2 Jahre in Vollzeit
Podologengesetz, Stand 20. September 2026
Unterricht und Praxis zusammen
3.000 Stunden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, Stand 20. September 2026
Bußgeld für einen falschen Titel
bis zu 2.500 Euro
Podologengesetz, Stand 20. September 2026
Eine Podologin mit blauen Handschuhen entnimmt Instrumente aus einer Sterilverpackung, daneben liegen Zangen auf einem Tablett.
Podologin und Podologe sind geschützte Berufsbezeichnungen, dahinter stehen zwei Jahre Ausbildung in Vollzeit und eine staatliche Prüfung. Bild: KI generiert.

Ein Podologe ist staatlich geprüft, die Fußpflege nicht

Podologin oder Podologe darf sich nur nennen, wer eine Ausbildung mit staatlicher Prüfung bestanden und dafür eine Erlaubnis bekommen hat. Das regelt seit 2002 ein eigenes Gesetz, das Podologengesetz. Vorher war die medizinische Fußpflege kein geregelter Beruf.

Die Ausbildung zum Podologen umfasst 3.000 Stunden, davon 1.000 Stunden Praxis an Patientinnen und Patienten.

Die kosmetische Fußpflege gibt es weiterhin, und sie ist für gesunde Füße gedacht. Für sie gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung und keine Prüfung, und sie zählt auch nicht zum Handwerk. Wer sie anbietet, meldet ein Gewerbe an. Wie gut jemand arbeitet, hängt deshalb von den Kursen ab, die er freiwillig besucht hat.

Die Ausbildung in der Podologie dauert 2 Jahre in Vollzeit oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit, zusammen 3.000 Stunden, und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Krankenkasse zahlt Podologie nur mit Rezept und nur in 4 Fällen. Kosmetische Fußpflege zahlen Sie immer selbst.

So unterscheiden sich Podologie und kosmetische Fußpflege.
Was Sie wissen wollenPodologieKosmetische Fußpflege
Wie lange dauert die Ausbildung?2 Jahre in Vollzeit oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit, zusammen 3.000 Stundennicht geregelt, jeder Kurs ist anders
Gibt es eine Prüfung?ja, eine staatliche Prüfung, schriftlich, mündlich und praktischnein, nur ein Zertifikat des Kursanbieters
Ist der Titel geschützt?ja, Podologin und Medizinische Fußpflegerin nur mit Erlaubnisnein, Fußpflegerin darf sich jeder nennen
Zahlt die Krankenkasse?ja, mit Rezept und nur in 4 Fällennein, Sie zahlen immer selbst
Wann geht man hin?Füße bei Diabetes, Nervenschäden an den Füßen, eingewachsene NägelPflege gesunder Füße, Nagellack, Massage

Ein Podologe behandelt Hornhaut und Nägel, aber keine Wunden

Ein Podologe kümmert sich um Füße, deren Haut geschlossen ist. Hat Ihr Fuß eine offene Stelle, ein Geschwür oder eine Entzündung, ist Ihre Arztpraxis zuständig.

5 Aufgaben einer Podologiepraxis

  • Verdickte Hornhaut trägt die Praxis ab und schont dabei die gesunde Haut darunter. So beugt sie Rissen, Geschwüren und Entzündungen vor.
  • Verdickte Nägel schneidet, schleift und fräst sie. Dazu gehören auch Nägel, die einzuwachsen drohen, und eingewachsene Nägel im frühen Stadium.
  • Eine Nagelspange setzt die Praxis ein, passt sie an, kontrolliert sie und nimmt sie am Ende wieder ab.
  • Außerdem zeigt Ihnen die Praxis, wie Sie Füße, Haut und Nägel zu Hause pflegen und Verletzungen vermeiden.
  • Bei jeder Behandlung sieht sie sich Ihre Schuhe und Einlagen an. Fällt ihr etwas auf, sagt sie Ihrer Arztpraxis Bescheid.

Bei einem eingewachsenen Zehennagel gilt eine eigene Grenze. Ist er schon weiter fortgeschritten, schneidet die Arztpraxis den Nagel. Eine Nagelspange darf die Podologiepraxis aber in jedem Stadium setzen, seit dem 1. Juli 2022 auch auf Rezept. Die Wunde am Nagel versorgt dabei weiter die Arztpraxis.

Auch mit einer Wunde am Fuß müssen Sie nicht ganz auf den Podologen verzichten. Hornhaut, die durch Druck an einer anderen Stelle desselben Fußes entstanden ist, darf er weiter abtragen, solange die Haut dort geschlossen ist. Um die Wunde selbst kümmert sich die Arztpraxis.

Podologe, Fußpflege oder Arztpraxis?

Haben Sie eine offene Stelle, Eiter oder eine Entzündung am Fuß?

Ja

Gehen Sie zuerst in Ihre Arztpraxis. Wunden und Entzündungen behandelt die Ärztin oder der Arzt, auch während einer Behandlung mit Nagelspange.

Nein

Haben Sie Diabetes, einen Nervenschaden an den Füßen, eine Querschnittlähmung oder nehmen Sie Blutverdünner?

Ja

Gehen Sie in eine Podologiepraxis. Bei Diabetes mit gestörtem Gefühl, einem Nervenschaden oder einer Querschnittlähmung holen Sie vorher ein Rezept, dann zahlen Sie nur die Zuzahlung.

Nein

Wächst ein Nagel ein, ist ein Nagel verdickt oder drückt ein Hühnerauge?

Ja

Gehen Sie in eine Podologiepraxis. Ohne Rezept zahlen Sie die Behandlung selbst.

Nein

Die kosmetische Fußpflege reicht. Für gesunde Füße, Nagellack und Massage brauchen Sie keinen Podologen.

In 5 Fällen gehören Ihre Füße zum Podologen

Für gesunde Füße reicht die kosmetische Fußpflege. Wer weder Diabetes noch Nervenschäden noch schlecht durchblutete Beine hat, kann sich dort ohne besonderes Risiko die Nägel kürzen und die Haut pflegen lassen.

Bei Diabetes sieht das anders aus. Hat der Diabetes die Nerven geschädigt, lässt das Gefühl in den Füßen nach, und Sie spüren eine kleine Verletzung nicht mehr. Was an einem gesunden Fuß ein Kratzer bleibt, kann dann zu einer Infektion führen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft zählt die Behandlung beim Podologen deshalb ausdrücklich zur Vorbeugung gegen schwere Fußschäden bei Diabetes. Daneben gibt es vier weitere Fälle, in denen Ihre Füße in eine Podologiepraxis gehören.

  • Sie haben Diabetes, und das Gefühl in Ihren Füßen ist gestört. Eine Verletzung bleibt dann leicht unbemerkt.
  • Ihre Beine sind schlecht durchblutet. Dann heilen auch kleine Wunden nur langsam.
  • Sie nehmen blutverdünnende Medikamente. Schon ein kleiner Schnitt kann dann stark bluten, deshalb sagen Sie es vor der Behandlung.
  • Ihre Abwehrkräfte sind geschwächt, etwa nach einer Organtransplantation oder während einer Chemotherapie. Auch dann heilen Wunden schlecht.
  • Sie sind querschnittgelähmt oder haben einen offenen Rücken (Spina bifida). Auch dafür kann Ihre Arztpraxis ein Rezept für den Podologen ausstellen.

Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, sagen Sie es der Praxis gleich beim ersten Termin. Eine gute Praxis fragt ohnehin danach, aber nur Sie kennen Ihre Diagnosen und Medikamente genau. Geht eine Praxis nicht darauf ein, dass Sie Blutverdünner nehmen, ist das ein Warnzeichen.

Wann zahlt die Krankenkasse den Podologen?

Die Krankenkasse zahlt nur die Behandlung in einer Podologiepraxis, und nur mit einem Rezept Ihrer Arztpraxis. Die kosmetische Fußpflege bezahlen Sie immer selbst. Ein Rezept für den Podologen bekommen Sie in vier Fällen.

  • Sie haben Diabetes, und das Gefühl in Ihren Füßen ist gestört.
  • Sie haben einen Nervenschaden an den Füßen, der nicht vom Diabetes kommt.
  • Sie sind querschnittgelähmt.
  • Ein eingewachsener Zehennagel braucht eine Nagelspange.

Mit Rezept rechnet die Praxis direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, und Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Das gilt aber nur, wenn die Praxis eine Kassenzulassung für Podologie hat. Fragen Sie danach, bevor Sie mit Rezept hingehen.

Woran Sie einen staatlich geprüften Podologen erkennen

Nur mit staatlicher Erlaubnis darf sich jemand Podologin, Podologe, Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger nennen. Wer einen dieser Titel ohne Erlaubnis führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Die Wörter medizinische Fußpflege allein sind dagegen nicht geschützt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2005 entschieden, dass auch Anbieter ohne Erlaubnis nach dem Podologengesetz ihre Leistung so nennen dürfen. Steht auf dem Schild nur medizinische Fußpflege, sagt das also nichts über die Ausbildung. Steht dort Podologin oder Medizinische Fußpflegerin als Berufstitel, hat die Person die Erlaubnis.

Den Titel Medizinische Fußpflegerin tragen auch Fachkräfte, die schon vor 2002 im Beruf waren und die Erlaubnis über eine Übergangsregel bekommen haben. Sie dürfen genauso mit der Krankenkasse abrechnen wie Podologinnen und Podologen.

Den sicheren Nachweis für die Prüfung liefert nur die Erlaubnisurkunde, die die Behörde des Bundeslandes ausstellt. Eine Praxis braucht sie auch, wenn sie die Kassenzulassung beantragt. Fragen Sie ruhig danach, denn in einer Podologiepraxis ist das eine ganz normale Frage.

So prüfen Sie eine Podologiepraxis in 5 Schritten

  1. Lesen Sie Schild und Website genau. Steht dort Podologin oder Medizinische Fußpflegerin als Titel, oder nur medizinische Fußpflege als Angebot?
  2. Fragen Sie beim ersten Kontakt nach der Erlaubnis nach dem Podologengesetz. Wer sie hat, nennt sie ohne Zögern.
  3. Haben Sie ein Rezept, fragen Sie außerdem, ob die Praxis mit den Krankenkassen abrechnen darf.
  4. Achten Sie bei der ersten Behandlung darauf, ob die Praxis Ihre Schuhe und Einlagen ansieht. Bei jeder Behandlung auf Rezept ist das vorgeschrieben.
  5. Haben Sie eine Wunde oder Entzündung, sollte die Praxis Sie zurück in die Arztpraxis schicken. Schlägt sie das von sich aus vor, arbeitet sie nach den Regeln.

Eine Praxis darf in ihrer Werbung weder einen sicheren Erfolg noch eine garantiert schmerzfreie Behandlung versprechen. Wirbt sie trotzdem so, verstößt sie gegen das Gesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Podologen ersetzt kein Rezept

Seit August 2024 kann eine Podologin zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis bekommen, die nur für die Podologie gilt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mit dieser Erlaubnis darf sie auch ohne Rezept selbstständig behandeln.

An den Kosten ändert das nichts. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt weiterhin nur, wenn Sie ein Rezept Ihrer Arztpraxis haben. Fragen Sie deshalb auch in einer Praxis mit Heilpraktikererlaubnis nach dem Rezept, bevor Sie mehrere Termine vereinbaren.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Podologe und kosmetischer Fußpflege?

Ein Podologe hat zwei Jahre Ausbildung und eine staatliche Prüfung hinter sich, für die kosmetische Fußpflege gibt es keine geregelte Ausbildung. Deshalb darf nur der Podologe auf Rezept behandeln, und nur seine Behandlung zahlt die Krankenkasse. Die kosmetische Fußpflege zahlen Sie immer selbst.

Darf eine Fußpflegerin ohne Ausbildung mit medizinischer Fußpflege werben?

Ja, mit den Wörtern medizinische Fußpflege darf auch eine Fußpflegerin ohne podologische Ausbildung ihre Leistung beschreiben. Das hat ein Gericht 2005 entschieden. Geschützt sind nur die Titel Podologin und Medizinische Fußpflegerin. Fragen Sie deshalb nach der Erlaubnisurkunde.

Darf ein Podologe eine offene Wunde am Fuß behandeln?

Nein, eine offene Wunde am Fuß behandelt Ihre Arztpraxis. Ein Podologe darf nur dort arbeiten, wo die Haut geschlossen ist. Hornhaut an einer anderen Stelle desselben Fußes darf er aber weiter abtragen, während die Arztpraxis die Wunde versorgt.

Brauche ich für den Podologen ein Rezept?

Nein, zum Podologen können Sie auch ohne Rezept gehen, dann zahlen Sie selbst. Ein Rezept brauchen Sie nur, wenn die Krankenkasse zahlen soll. Das geht bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, einem Nervenschaden an den Füßen, einer Querschnittlähmung und bei einer Nagelspange für einen eingewachsenen Zehennagel.

Darf ein Podologe mit Heilpraktikererlaubnis ohne Rezept behandeln?

Ja, ein Podologe mit Heilpraktikererlaubnis für die Podologie darf ohne Rezept behandeln. Diese Erlaubnis gibt es seit einem Urteil vom August 2024. Die Krankenkasse zahlt aber auch dann nur, wenn Sie ein Rezept Ihrer Arztpraxis haben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) vom 4. Dezember 2001, Bundesamt für Justiz,
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18. Dezember 2001, Bundesamt für Justiz,
  3. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln (Heilmittel-Richtlinie), Lesefassung vom 15.05.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. BVerwG, Urteil vom 29. August 2024, 3 C 4.23, zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Podologie, Bundesverwaltungsgericht,
  5. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juni 2005, 14 U 198/04, zur Werbung mit medizinische Fußpflege, Urteilszusammenfassung einer Rechtsanwaltskanzlei, keine amtliche Entscheidungsdatenbank,
  6. Anlage B der Handwerksordnung, zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Bundesamt für Justiz,
  7. Morbach S et al., Diabetisches Fußsyndrom, DDG-Praxisempfehlung, Diabetologie und Stoffwechsel 2025, 20: S347-S359, DOI 10.1055/a-2592-8610, Deutsche Diabetes Gesellschaft,
  8. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, mit Abrechnungsschlüsseln 7100501 und 7200501, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  9. Heilmittelwerbegesetz (HWG), Bundesamt für Justiz,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.