Reichen taube Füße für Podologie auf Rezept?
Nein, taube Füße allein reichen für ein Rezept nicht. Podologie ist medizinische Fußpflege durch eine Podologin oder einen Podologen, und die Krankenkasse zahlt sie ohne Diabetes nur, wenn Ihre Arztpraxis zwei Dinge gleichzeitig feststellt. Erstens spüren Sie Schmerz an den Füßen schlechter als normal. Zweitens gibt es ein Zeichen, dass auch die Nerven gestört sind, die Schweiß, Haarwuchs und die Durchblutung der Haut steuern.
Diese Nerven arbeiten von selbst, ohne dass Sie sie bewusst lenken. Fallen sie zusammen mit den Nerven für Berührung und Schmerz aus, regelt die Haut ihre Feuchtigkeit nicht mehr richtig. Sie reißt dann leichter ein und entzündet sich schneller, und genau davor soll die Podologie schützen.
Die Arztpraxis erkennt diese Störung an einem von vier Warnzeichen an Haut oder Bein. Das sind trockene Haut, veränderter Haarwuchs, verfärbte Haut oder ein Geschwür an Bein oder Fuß, auch ein früheres.
Beim diabetischen Fußsyndrom muss die Arztpraxis dieses Warnzeichen nicht eigens suchen, weil der Diabetes die Störung schon erklärt. Ohne Diabetes muss sie es feststellen. Sonst würde schon jede gewöhnliche Nervenreizung zu einem Rezept führen.
Welche Nervenschäden ohne Diabetes zählen?
Es zählen Nervenschäden, die das Gefühl in den Füßen mindern, auch wenn sie nicht vom Diabetes kommen. Ärztinnen und Ärzte sprechen von einer Neuropathie. Manchmal sind zusätzlich die Nerven für die Muskeln betroffen. Die Regeln für Podologie auf Rezept nennen vier Beispiele.
- Ein erblicher Nervenschaden besteht von Geburt an. Dabei arbeiten die Nerven für Schmerz und Temperatur schwächer als normal.
- Bei einer Autoimmunerkrankung richtet sich die körpereigene Abwehr gegen gesundes Gewebe.
- Kollagenosen sind seltene Autoimmunerkrankungen des Bindegewebes und der Blutgefäße, etwa das Sjögren-Syndrom oder der Lupus.
- Nervenschäden durch schädliche Stoffe entstehen zum Beispiel durch Alkohol oder bestimmte Chemotherapien.
Die vier Beispiele sind nicht abschließend. Auch andere Ursachen eines Nervenschadens können zählen, wenn die Arztpraxis die übrigen Voraussetzungen feststellt.
Podologie auf Rezept bei Querschnittlähmung
Auch mit einer Querschnittlähmung gibt es Podologie auf Rezept, ob die Lähmung vollständig ist oder nicht. Bei einer Querschnittlähmung ist das Rückenmark geschädigt. Unterhalb der geschädigten Stelle lassen Bewegung und Gefühl nach.
Die Regeln nennen dafür vier Beispiele. Das sind eine angeborene Fehlbildung der Wirbelsäule (Spina bifida), eine dauerhafte Entzündung des Rückenmarks, ein Hohlraum im Rückenmark und eine Verletzung des Rückenmarks durch einen Unfall. Auch bei einer Querschnittlähmung braucht es das verminderte Schmerzgefühl und eines der vier Warnzeichen an Haut oder Bein.
| Ihre Erkrankung | Beispiele | Was die Arztpraxis zusätzlich prüft |
|---|---|---|
| Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen | diabetisches Fußsyndrom | nichts, der Diabetes erklärt die Störung |
| Nervenschaden an den Füßen ohne Diabetes | erblicher Nervenschaden, Autoimmunerkrankung, Kollagenose, Nervenschaden durch schädliche Stoffe | 1 von 4 Warnzeichen an Haut oder Bein, wenn nötig Bestätigung durch einen Neurologen |
| Querschnittlähmung | Spina bifida, Entzündung oder Hohlraum im Rückenmark, Unfallverletzung | 1 von 4 Warnzeichen an Haut oder Bein, kein Neurologe nötig |
Podologie ohne Diabetes behandelt Hornhaut und Nägel
Auf dem Rezept trägt die Arztpraxis ein, ob Ihre Hornhaut krankhaft verdickt ist, ein Nagel krankhaft wächst oder beides zutrifft. Danach richtet sich, ob die Podologiepraxis Hornhaut abträgt, Nägel bearbeitet oder beides in einem Termin macht. Das ist genauso wie bei Diabetes.
Auch sonst unterscheidet sich die Behandlung nicht. Die Krankenkasse bezahlt sie in allen drei Fällen gleich, und ein Rezept gilt jeweils für bis zu 6 Behandlungen. Auf dem Rezept für Podologie unterscheiden sich nur zwei Einträge, nämlich die Gruppe Ihrer Erkrankung und der Code Ihrer Diagnose.
Eine Bedingung gilt für alle, mit und ohne Diabetes. Die Haut am Fuß muss geschlossen sein. Haben Sie eine offene Wunde, behandelt die Arztpraxis diese Wunde und nicht die Podologiepraxis.
Was die Arztpraxis vor dem ersten Rezept untersucht
Vor dem ersten Rezept untersucht die Arztpraxis Haut und Nägel und prüft, wie gut Ihre Nerven arbeiten. Das ist dieselbe Untersuchung wie bei Diabetes. Ohne Diabetes sucht sie zusätzlich nach einem der vier Warnzeichen an Haut oder Bein.
Für den Nervenschaden reicht eines von fünf Zeichen.
- Sie spüren leichte Berührungen schlechter. Das prüft die Praxis zum Beispiel mit einem dünnen Kunststofffaden, dem Monofilament.
- Sie spüren Vibrationen schlechter. Das prüft die Praxis mit einer Stimmgabel.
- Ihre Reflexe an der Ferse oder am Knie sind schwach oder fehlen.
- Ihre Beine kribbeln, brennen oder fühlen sich auf andere Weise seltsam an.
- Eine Messung zeigt, dass Ihre Nerven Signale langsamer leiten als normal.
So bereiten Sie den Termin in der Arztpraxis vor
- Notieren Sie, seit wann Ihre Füße taub sind und welche Grunderkrankung bekannt ist, etwa eine Autoimmunerkrankung oder eine Verletzung des Rückenmarks.
- Bringen Sie Befunde von Fachärzten mit, zum Beispiel aus der Neurologie oder Rheumatologie. Ihre Arztpraxis darf sie für die Untersuchung verwenden.
- Bitten Sie um die vollständige Untersuchung von Haut, Nägeln und Nerven.
- Fragen Sie gezielt nach den Warnzeichen an Haut oder Bein. Ohne eines davon gibt es kein Rezept, selbst wenn der Nervenschaden feststeht.
- Prüfen Sie auf dem fertigen Rezept, ob die richtige Erkrankung eingetragen ist, bevor Sie damit zur Podologiepraxis gehen.
Muss ein Neurologe den Nervenschaden bestätigen?
Nein, vor der ersten Behandlung muss kein Neurologe den Nervenschaden bestätigen. Eine Frist gibt es nur bei einem Nervenschaden ohne Diabetes, nicht bei einer Querschnittlähmung. Kann Ihre Hausarztpraxis den Nervenschaden nicht selbst sicher feststellen, muss bald nach dem ersten Rezept eine neurologische Praxis die Diagnose bestätigen.
Bis dieser Befund da ist, darf Ihre Arztpraxis weitere Rezepte ausstellen. Mit der Behandlung müssen Sie also nicht auf den Termin beim Neurologen warten. Als Richtwert für die Bestätigung gelten sechs Monate nach dem ersten Rezept.
3 Fragen entscheiden über Podologie ohne Diabetes
Ob Sie ohne Diabetes Podologie auf Rezept bekommen, hängt von drei Fragen ab. Die Arztpraxis prüft Ihr Schmerzgefühl, die Warnzeichen an Haut oder Bein und die Ursache des Nervenschadens.
Spüren Sie Schmerz an den Füßen nachweislich schlechter?
Hat die Arztpraxis ein Warnzeichen an Haut oder Bein gefunden?
Kommt der Nervenschaden von einer Querschnittlähmung?
Ihre Arztpraxis kann Podologie auf Rezept ausstellen, wenn die Untersuchung das bestätigt. Einen Befund vom Neurologen brauchen Sie nicht.
Ihre Arztpraxis kann Podologie auf Rezept ausstellen. Kann sie den Nervenschaden nicht selbst sichern, bestätigt ihn später eine neurologische Praxis.
Ohne ein Warnzeichen an Haut oder Bein gibt es kein Rezept, auch wenn der Nervenschaden feststeht.
Ohne vermindertes Schmerzgefühl gibt es kein Rezept für Podologie. Das gilt auch für Menschen mit Diabetes.
Häufige Fragen
Bekomme ich Podologie auf Rezept, wenn meine Füße taub sind, ich aber keinen Diabetes habe?
Ja, Podologie auf Rezept gibt es auch ohne Diabetes, aber taube Füße allein reichen nicht. Die Arztpraxis muss zusätzlich ein Warnzeichen an Haut oder Bein feststellen, etwa trockene Haut, veränderten Haarwuchs, verfärbte Haut oder ein Geschwür. Außerdem muss die Hornhaut krankhaft verdickt sein oder ein Nagel krankhaft wachsen.
Bei welchen Krankheiten gibt es Podologie auf Rezept ohne Diabetes?
Podologie auf Rezept ohne Diabetes gibt es bei Nervenschäden an den Füßen aus anderer Ursache und bei Querschnittlähmung. Beispiele sind erbliche Nervenschäden, Autoimmunerkrankungen, Nervenschäden durch Alkohol oder Chemotherapie und Schäden am Rückenmark. Auch andere Ursachen können zählen.
Zählt ein Nervenschaden durch Chemotherapie oder Alkohol für Podologie auf Rezept?
Ja, ein Nervenschaden durch Chemotherapie oder Alkohol zählt für Podologie auf Rezept. Solche Nervenschäden durch schädliche Stoffe stehen ausdrücklich als Beispiel in den Regeln. Zusätzlich braucht es ein Warnzeichen an Haut oder Bein und krankhafte Hornhaut oder Nägel.
Muss ein Neurologe den Nervenschaden bestätigen, bevor die Podologie auf Rezept beginnt?
Nein, vor der ersten Behandlung muss kein Neurologe den Nervenschaden bestätigen. Kann Ihre Hausarztpraxis ihn nicht sicher feststellen, braucht es die Bestätigung aber bald danach, als Richtwert innerhalb von 6 Monaten. Bis dahin darf die Praxis weitere Rezepte ausstellen. Bei einer Querschnittlähmung ist kein Neurologe nötig.
Bekommen Menschen mit Querschnittlähmung Podologie auf Rezept?
Ja, Menschen mit vollständiger oder unvollständiger Querschnittlähmung können Podologie auf Rezept bekommen. Voraussetzung sind ein vermindertes Schmerzgefühl an den Füßen, ein Warnzeichen an Haut oder Bein und krankhafte Hornhaut oder Nägel. Einen Befund vom Neurologen brauchen sie dafür nicht.
