Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Heilmittelverordnung Muster 13 für Podologie prüfen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Prüfen Sie auf der Heilmittelverordnung, dem Rezept für Podologie, das Kreuz bei Podologische Therapie, das Ausstellungsdatum, das Kürzel Ihrer Erkrankung und die Zahl der Behandlungen. Das Formular heißt Muster 13. Den ersten Termin brauchen Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Sonst verfällt das Rezept.

Frist bis zum ersten Termin
28 Tage, bei dringendem Bedarf 14 Tage
Gemeinsamer Bundesausschuss, Regeln für Rezepte wie Podologie, gültig seit 5. August 2025, Stand 5. August 2025
Behandlungen je Rezept bei Diabetes
bis zu 6 Behandlungen
Gemeinsamer Bundesausschuss, Katalog der Behandlungen auf Rezept, Abschnitt Podologie, Fassung vom 16. Mai 2024, Stand 16. Mai 2024
Ein Rezeptformular mit rosafarbenem Linienraster liegt auf einem Holztresen, davor eine Versichertenkarte und ein Kugelschreiber.
Auf dem Rezept für Podologie stehen unter anderem Ihre Erkrankung als Kürzel, die Behandlung und die Zahl der Termine. Bild: KI generiert.

13 Angaben auf der Heilmittelverordnung für Podologie

Heilmittel nennen die Krankenkassen Behandlungen, die eine Fachkraft auf ärztliches Rezept ausführt, zum Beispiel Physiotherapie oder Podologie. Das Rezept dafür heißt Heilmittelverordnung und steht immer auf dem Formular Muster 13. Für Ihre Füße kreuzt die Arztpraxis dort oben rechts Podologische Therapie an.

Das Formular hat 13 Angaben. Zehn davon stehen auf jedem Rezept, drei nur bei Bedarf. Fehlt eine der zehn Pflichtangaben, muss Ihre Arztpraxis sie nachtragen und mit Datum neu unterschreiben.

Die 13 Angaben auf dem Formular Muster 13, wie sie bei einem Rezept für Podologie aussehen.
AngabeWas dort stehtWann ausgefüllt
Ihre DatenName, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertennummerimmer
TherapiebereichKreuz bei Podologische Therapieimmer
HausbesuchJa oder Neinimmer
Therapieberichtob die Podologiepraxis Ihrer Arztpraxis berichten sollimmer
Dringlicher BehandlungsbedarfKreuz, wenn der erste Termin innerhalb von 14 Tagen sein mussnur wenn es eilt
BehandlungseinheitenZahl der Behandlungen, zum Beispiel 6immer
HeilmittelHornhaut abtragen, Nägel bearbeiten, beides zusammen (Komplexbehandlung) oder Nagelspangeimmer
Ergänzende Angabenzum Beispiel die Seite, an der ein Nagel einwächstwenn nötig
TherapiefrequenzAbstand der Termine, etwa alle 4 bis 6 Wochenimmer
DiagnosegruppeKürzel für den Grund der Behandlung, etwa DF für den diabetischen Fußimmer
DiagnoseCode der Erkrankung aus der internationalen Liste ICD-10immer
LeitsymptomatikIhre Hauptbeschwerde, als Buchstabe a, b oder c oder in Wortenimmer
Spezifische Befundeweitere Untersuchungsergebnisse, wenn sie zählenwenn nötig

Ihr Rezept für Podologie in 6 Schritten prüfen

  1. Prüfen Sie noch in der Arztpraxis, ob oben Podologische Therapie angekreuzt ist. Mit einem Kreuz im falschen Feld kann die Podologiepraxis das Rezept nicht verwenden.
  2. Lesen Sie das Ausstellungsdatum. Ab diesem Tag laufen die 28 Tage bis zum ersten Termin, nicht erst ab dem Abholen.
  3. Sehen Sie nach, ob im Feld Diagnosegruppe ein Kürzel steht und daneben der Code Ihrer Erkrankung.
  4. Zählen Sie die Behandlungen. Stehen weniger darauf als erlaubt, fragen Sie nach, denn jedes weitere Rezept kostet Sie erneut 10 Euro.
  5. Prüfen Sie, ob beim Feld Hausbesuch Ja oder Nein angekreuzt ist.
  6. Rufen Sie noch am selben Tag in der Podologiepraxis an und nennen Sie das Ausstellungsdatum. Passt kein Termin mehr in die Frist, wissen Sie es sofort.

Der Abstand zwischen den Terminen auf dem Rezept gilt auch für die Podologiepraxis. Steht dort alle 4 bis 6 Wochen, darf sie nur nach Absprache mit Ihrer Arztpraxis davon abweichen und muss das auf dem Rezept vermerken. Sechs Termine in sechs Wochen sind deshalb nicht möglich.

Was die 5 Kürzel auf dem Rezept bedeuten

Im Feld Diagnosegruppe steht ein Kürzel für den Grund Ihrer Behandlung. Davon hängt ab, wie viele Behandlungen auf ein Rezept passen, wie oft Sie kommen und welche Behandlung die Arztpraxis aufschreiben darf.

  • DF heißt diabetischer Fuß. Sie haben Diabetes, das Gefühl in Ihren Füßen ist gestört, und die Haut hat keine offene Stelle.
  • NF heißt Nervenschaden am Fuß ohne Diabetes, etwa durch eine Autoimmunerkrankung oder durch Giftstoffe. Sie spüren Schmerz schlechter, und es gibt ein weiteres Zeichen wie sehr trockene oder verfärbte Haut an den Beinen.
  • QF heißt Schaden am Fuß durch eine Querschnittlähmung, etwa bei einem offenen Rücken. Auch für QF muss ein weiteres Zeichen wie sehr trockene Haut vorliegen.
  • UI1 heißt eingewachsener Zehennagel im Stadium 1. Der Nagel wächst seitlich ein, und die Haut daneben ist schmerzhaft, gerötet und geschwollen.
  • UI2 heißt eingewachsener Zehennagel im Stadium 2 oder 3. Es hat sich wildes Fleisch gebildet, die Stelle nässt und eitert, oder sie ist dauerhaft entzündet.

Für UI1 und UI2 brauchen Sie keinen Diabetes, der eingewachsene Nagel allein ist der Grund für die Nagelspange. Bei DF, NF und QF darf die Podologiepraxis nur behandeln, solange die Haut am Fuß heil ist. Offene Wunden und Entzündungen behandelt Ihre Arztpraxis.

Auf ein Rezept passen 4, 6 oder 8 Behandlungen

Wie viele Behandlungen höchstens auf ein Rezept passen, hängt vom Kürzel ab. Bei DF, NF und QF, also bei Diabetes, Nervenschaden oder Querschnittlähmung, sind es bis zu sechs. Beim eingewachsenen Nagel sind es bei UI1 bis zu acht und bei UI2 bis zu vier, weil die Arztpraxis einen stark entzündeten Nagel früher wieder ansehen soll. Bei Diabetes, Nervenschaden und Querschnittlähmung liegen zwischen zwei Terminen meist 4 bis 6 Wochen.

Wie viele Behandlungen auf ein Rezept passen und wie oft Sie kommen, je nach Kürzel.
KürzelWofürBehandlungen je RezeptAbstand der Termine
DFDiabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßenbis zu 6alle 4 bis 6 Wochen
NFNervenschaden an den Füßen ohne Diabetesbis zu 6alle 4 bis 6 Wochen
QFSchaden am Fuß durch Querschnittlähmungbis zu 6alle 4 bis 6 Wochen
UI1Eingewachsener Zehennagel, Stadium 1bis zu 8nach Bedarf
UI2Eingewachsener Zehennagel, Stadium 2 oder 3bis zu 4nach Bedarf

Bei DF, NF und QF gibt es keine Gesamtzahl an Behandlungen, ab der Ihre Arztpraxis ein weiteres Rezept besonders begründen muss. Ein Nervenschaden durch Diabetes geht nicht mehr weg, deshalb brauchen Ihre Füße die Behandlung dauerhaft. Beim eingewachsenen Nagel sind insgesamt bis zu acht Behandlungen vorgesehen, darüber hinaus muss die Arztpraxis begründen.

Jedes Rezept kostet Sie ab 18 Jahren einen festen Betrag von 10 Euro, ab 2027 von 15 Euro, und dazu einen Anteil an jeder Behandlung. Was die medizinische Fußpflege auf Rezept kostet, hängt deshalb auch davon ab, wie viele Behandlungen auf einem Rezept stehen.

Hat Ihre Krankenkasse einen langfristigen Heilmittelbedarf genehmigt, also bestätigt, dass Sie dauerhaft behandelt werden müssen, gilt eine andere Rechnung. Ihre Arztpraxis darf dann so viele Behandlungen aufschreiben, wie in zwölf Wochen anfallen. Beim Abstand von vier bis sechs Wochen ändert das an der Zahl der Rezepte im Jahr wenig.

Wie lange ist die Heilmittelverordnung für Podologie gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, Wochenenden und Feiertage mitgezählt. Hat die Arztpraxis dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Schaffen Sie den ersten Termin nicht in dieser Zeit, verfällt das Rezept, und Sie brauchen ein neues.

Hat die Behandlung einmal begonnen, darf sie in der Podologie auch länger ruhen. Bei anderen Therapien wie Physiotherapie verfällt ein Rezept nach mehr als 14 Tagen Pause ohne guten Grund. Für Podologie gilt diese Regel ausdrücklich nicht, weil zwischen zwei Terminen meist vier bis sechs Wochen liegen. Sechs Behandlungen verteilen sich so über sechs bis neun Monate.

Von der Untersuchung bis zur letzten Behandlung
  1. Untersuchung in der Arztpraxis

    Vor dem ersten Rezept untersucht Ihre Arztpraxis Haut und Nerven an Ihren Füßen. Sie darf dafür auch Befunde anderer Ärztinnen und Ärzte nutzen.

  2. Rezept auf Muster 13

    Die Arztpraxis füllt das Formular aus und unterschreibt. Danach wählen Sie frei, in welche Podologiepraxis mit Kassenzulassung Sie gehen, und niemand darf Sie dabei beeinflussen.

  3. Erster Termin innerhalb von 28 Tagen

    Rufen Sie früh an, denn in vielen Orten warten Sie sechs Wochen auf einen ersten Termin. Bei dringendem Bedarf muss er innerhalb von 14 Tagen stattfinden.

  4. Erste Untersuchung in der Podologiepraxis

    Beim ersten Besuch in einer Praxis untersucht die Podologin oder der Podologe Ihre Füße gründlich und erstellt einen Behandlungsplan. Dafür brauchen Sie kein eigenes Rezept.

  5. Behandlungen im Abstand laut Rezept

    Nach jedem Termin unterschreiben Sie auf der Rückseite des Rezepts. Unterschreiben Sie nie im Voraus oder am Ende für alle Termine zusammen.

  6. Bericht und neues Rezept

    Hat Ihre Arztpraxis einen Bericht angefordert, bekommt sie ihn am Ende der Serie. Ob es weitergeht, entscheidet Ihre Arztpraxis, nachdem sie sich Ihre Füße erneut angesehen hat.

Welche Untersuchung vor dem ersten Rezept nötig ist

Bei DF, NF und QF, also bei Diabetes, Nervenschaden oder Querschnittlähmung, gibt es das erste Rezept erst nach einer Untersuchung. Ihre Arztpraxis braucht mindestens zwei Befunde, einen von der Haut und einen von den Nerven.

An der Haut muss sie verdickte Hornhaut oder einen krankhaft veränderten Nagel finden. Für die Nerven reicht ein Zeichen, zum Beispiel dass Sie eine feine Berührung oder das Vibrieren einer Stimmgabel am Fuß schlecht spüren. Auch ein schwacher Reflex, Kribbeln oder Brennen in den Beinen zählen. Vor jedem weiteren Rezept sieht sich die Arztpraxis Ihre Füße erneut an.

Was die Podologiepraxis auf dem Rezept ändern darf

Jede Änderung auf dem Rezept muss grundsätzlich die Arztpraxis mit Datum und neuer Unterschrift bestätigen. Nur den Abstand zwischen den Terminen darf die Podologiepraxis nach Absprache mit Ihrer Arztpraxis selbst ändern und vermerken.

Merkt die Podologiepraxis während der Serie, dass das Ziel nicht erreichbar ist oder Ihre Füße unerwartet reagieren, unterbricht sie die Behandlung. Sie informiert sofort Ihre Arztpraxis, und diese entscheidet, wie es weitergeht.

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung für Podologie gültig?

Eine Heilmittelverordnung für Podologie gilt, wenn die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum stattfindet. Bei angekreuztem dringendem Bedarf sind es 14 Tage. Hat die Behandlung begonnen, schadet eine längere Pause dem Rezept nicht.

Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept für Podologie?

Auf einem Rezept für Podologie stehen bei Diabetes, Nervenschaden oder Querschnittlähmung bis zu sechs Behandlungen. Beim eingewachsenen Zehennagel sind es bis zu acht, bei starker Entzündung bis zu vier.

Was bedeutet DF auf dem Rezept für Podologie?

DF steht auf dem Rezept für Podologie für den diabetischen Fuß. Gemeint ist ein Fuß, an dem Diabetes die Nerven geschädigt hat, der aber keine offene Wunde hat. Mit DF passen bis zu sechs Behandlungen auf ein Rezept, im Abstand von vier bis sechs Wochen.

Brauche ich für zwei eingewachsene Zehennägel zwei Rezepte?

Ja, für zwei eingewachsene Zehennägel stellt die Arztpraxis zwei Rezepte für die Nagelspange aus, eins je Nagel. Deshalb zahlen Sie den festen Betrag von 10 Euro zweimal, ab 2027 zweimal 15 Euro.

Darf die Podologiepraxis das Rezept für Podologie selbst ändern?

Die Podologiepraxis darf auf dem Rezept für Podologie nur den Abstand zwischen den Terminen ändern, und zwar nach Absprache mit Ihrer Arztpraxis. Jede andere Änderung muss die Arztpraxis mit Datum und neuer Unterschrift bestätigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln (Heilmittel-Richtlinie), Lesefassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Heilmittelkatalog, Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 16.05.2024, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Heilmittel. Alles Wichtige zur Verordnung und Beispiele aus der Praxis, aktualisierte Ausgabe 2026, Stand Juli 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  4. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, Lesefassung bis 16.06.2025, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  5. Anlage 1a: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Fassung vom 17.06.2024, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  6. § 32 SGB V, Heilmittel, Bundesamt für Justiz,
  7. Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig, Beschluss vom 17.02.2022, Gemeinsamer Bundesausschuss,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 25. September 2026.