Zwei Praxen verlangen 42 bis 58 Euro je Termin
Fußpflege für Diabetiker ohne Rezept kostet in zwei Beispielpraxen 42 bis 58 Euro für das Abtragen von Hornhaut. Die Praxis für Podologie Michaela Benjamin in Gimbsheim verlangt 58 Euro, die Fußkundig GbR in Düsseldorf 42 Euro. Beide Preise stammen aus den Preislisten von 2025. Gehen Sie alle 4 Wochen, kommen im Jahr 546 bis 754 Euro zusammen, alle 3 Monate sind es 168 bis 232 Euro.
| Wie oft Sie gehen | Preis je Termin | Kosten im Jahr |
|---|---|---|
| alle 4 Wochen, rund 13 Termine | 42 bis 58 Euro | 546 bis 754 Euro |
| alle 6 Wochen, rund 9 Termine | 42 bis 58 Euro | 378 bis 522 Euro |
| alle 3 Monate, 4 Termine | 42 bis 58 Euro | 168 bis 232 Euro |
Eine amtliche Gebührenordnung für Fußpflege ohne Rezept gibt es nicht. Jede Praxis legt ihre Preise selbst fest, deshalb können sie von Ort zu Ort deutlich auseinanderliegen. Auch die Jahreskosten in der Tabelle sind nur aus diesen zwei Preislisten gerechnet.
Fragen Sie vor dem ersten Termin, ob der Preis nur für die Hornhaut, nur für die Nägel oder für beides gilt. Beides zusammen entspricht ungefähr der Behandlung, die die Krankenkasse mit Rezept bezahlt. Ohne Rezept kostet es Sie aber meist mehr als die Zuzahlung, die Sie mit Rezept leisten würden.
Mit Rezept zahlt die Krankenkasse Hornhaut und Nägel zusammen zu einem festen Preis. Sie tragen dann nur die Zuzahlung für die medizinische Fußpflege.
Ohne Nervenschaden zahlt die Kasse keine Fußpflege
Diabetes allein gibt Ihnen keinen Anspruch auf Fußpflege auf Kassenkosten. Die Krankenkasse zahlt erst, wenn Ihre Arztpraxis einen Nervenschaden an den Füßen feststellt, bei dem das Gefühl nachlässt. Ärztinnen und Ärzte nennen ihn Neuropathie. Sind dann auch Hornhaut oder Nägel krankhaft verändert, kann die Arztpraxis ein Rezept für Podologie ausstellen, also für medizinische Fußpflege.
Ein großer Teil der Menschen mit Diabetes hat diesen Anspruch nicht. Der Nervenschaden entwickelt sich oft erst nach Jahren, und nicht jeder bekommt ihn überhaupt. Bis dahin zahlen Sie die Fußpflege selbst, wie jede Kundin und jeder Kunde ohne Diabetes.
Nach der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erkranken jedes Jahr rund 2 Prozent der Menschen mit Diabetes neu an einem akuten diabetischen Fußsyndrom. Die große Mehrheit bleibt in einem Jahr also ohne solchen Schaden am Fuß.
Ohne Nervenschaden empfiehlt die DDG eine ärztliche Fußkontrolle einmal im Jahr. Dabei fragt die Arztpraxis nach früheren Verletzungen am Fuß, prüft das Gefühl mit einem dünnen Kunststofffaden und tastet den Puls am Fuß. So will die DDG gefährdete Füße früh erkennen, noch vor der ersten Verletzung.
Wer darf Fußpflege bei Diabetes machen?
Für Ihre Füße kommen zwei Berufe infrage, die kosmetische Fußpflege und die Podologie. Die kosmetische Fußpflege darf Hühneraugen entfernen und verdickte Haut abtragen, solange dabei kein Blut fließt und kein krankhafter Befund vorliegt. So beschreibt es zum Beispiel das Gesundheitsamt im Kreis Viersen.
Sobald Blut fließt oder ein krankhafter Befund vorliegt, ist die kosmetische Fußpflege nicht mehr zuständig. Dann behandeln Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker oder Podologinnen und Podologen.
Diabetes allein verbietet eine kosmetische Fußpflege nicht, entscheidend ist der Befund am Fuß. Eine seriöse Fußpflege fragt deshalb von sich aus nach Vorerkrankungen wie Diabetes und passt die Behandlung an.
4 Warnzeichen, bei denen Sie zum Podologen gehen
Vier Warnzeichen zeigen, dass eine Schädigung an Ihrem Fuß besonders schwer und langsam heilen würde. Sie stammen aus den Regeln für Podologie auf Rezept, gelten aber genauso, wenn Sie selbst zahlen.
- Sie haben tiefe Hornhaut mit Einblutungen oder Einrissen.
- Sie haben ein Geschwür am Fuß, oder Sie hatten schon einmal eines.
- Ihre Beine sind zusätzlich schlecht durchblutet.
- Ihre Wunden heilen schlecht, zum Beispiel weil Medikamente Ihr Abwehrsystem dämpfen oder eine Krankheit es schwächt.
Liegt eines dieser Zeichen vor, gehört die Behandlung in eine Podologie- oder Arztpraxis, auch ohne Rezept. Nennen Sie das Warnzeichen schon, wenn Sie den Termin vereinbaren. Podologinnen und Podologen lernen in ihrer gesetzlich geregelten Ausbildung, solche Befunde zu erkennen.
4 Anzeichen für einen beginnenden Nervenschaden
Ob Sie einen Nervenschaden haben, kann sich über die Jahre ändern. Vier Anzeichen können Ihnen früh zeigen, dass er beginnt.
- Ihre Zehen oder Fußsohlen kribbeln oder brennen, besonders nachts.
- Sie spüren Druck, Wärme oder Kälte an den Füßen nach und nach schlechter.
- Sie entdecken Wunden oder Druckstellen erst beim Hinsehen und nicht schon beim Gehen.
- Die Haut an den Unterschenkeln wird auffallend trocken oder verfärbt sich. Dann können auch die Nerven für Schweiß und Durchblutung der Haut betroffen sein.
Bemerken Sie eines davon, sprechen Sie Ihre Hausarztpraxis an, statt bis zur nächsten Kontrolle zu warten. Ob ein Nervenschaden vorliegt, entscheidet immer die Arztpraxis bei der ersten Untersuchung vor einem Rezept. Stellt sie ihn fest, kann sie Podologie auf Rezept ausstellen, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf Ihre Zuzahlung.
Sichere Fußpflege bei Diabetes in 4 Schritten
- Sehen Sie sich jeden Tag beide Füße an und achten Sie auf Druckstellen, Rötungen und Verletzungen.
- Fragen Sie vor dem Termin, ob die Praxis kosmetische oder medizinische Fußpflege anbietet. Sagen Sie von sich aus, dass Sie Diabetes haben.
- Achten Sie auf sterile, einzeln verpackte Instrumente, vor allem bei Werkzeugen, die die Haut durchtrennen können, etwa dem Skalpell.
- Melden Sie neue Warnzeichen sofort Ihrer Hausarztpraxis, statt bis zur nächsten Routineuntersuchung zu warten.
Hat Ihre Arztpraxis einen Nervenschaden an Ihren Füßen festgestellt?
Fragen Sie Ihre Arztpraxis nach einem Rezept für Podologie. Sind Hornhaut oder Nägel krankhaft verändert, zahlt dann die Krankenkasse.
Haben Sie eines der 4 Warnzeichen, etwa tiefe Hornhaut mit Einblutung oder ein früheres Geschwür?
Die Warnzeichen allein bringen Ihnen kein Rezept. Gehen Sie trotzdem in eine Podologiepraxis und lassen Sie den Befund bei der nächsten Kontrolle neu bewerten.
Sie können eine kosmetische Fußpflege wählen und selbst zahlen. Achten Sie auf sterile Instrumente und sagen Sie, dass Sie Diabetes haben.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Diabetes automatisch Fußpflege auf Rezept?
Nein, Diabetes allein reicht für Fußpflege auf Rezept nicht. Ein Rezept gibt es erst, wenn Ihre Arztpraxis einen Nervenschaden an den Füßen feststellt und Hornhaut oder Nägel krankhaft verändert sind. Bis dahin zahlen Sie die Fußpflege selbst.
Was kostet Fußpflege für Diabetiker ohne Rezept im Jahr?
Fußpflege für Diabetiker ohne Rezept kostet bei einem Termin alle 6 Wochen 378 bis 522 Euro im Jahr. Gerechnet ist das mit 42 bis 58 Euro je Termin aus den Preislisten zweier Praxen. Eine amtliche Preisliste für Fußpflege ohne Rezept gibt es nicht.
Darf eine kosmetische Fußpflege bei Diabetes Hornhaut entfernen?
Ja, eine kosmetische Fußpflege darf bei Diabetes Hornhaut entfernen, solange nichts blutet und kein krankhafter Befund vorliegt. Diabetes allein verbietet die Behandlung nicht. Findet sie eine Wunde oder tiefe Hornhaut mit Einblutung, muss sie aufhören und Sie in eine Podologie- oder Arztpraxis schicken.
Woran erkenne ich, dass ich mit Diabetes zum Podologen statt zur kosmetischen Fußpflege muss?
Mit Diabetes gehören Sie zum Podologen statt zur kosmetischen Fußpflege, sobald eines von 4 Warnzeichen vorliegt. Das sind tiefe Hornhaut mit Einblutungen oder Einrissen, ein Geschwür am Fuß jetzt oder früher, schlecht durchblutete Beine und schlecht heilende Wunden.
Wann bekomme ich mit Diabetes ein Rezept für Podologie?
Ein Rezept für Podologie bekommen Sie mit Diabetes, sobald Ihre Arztpraxis einen Nervenschaden an den Füßen feststellt und Hornhaut oder Nägel krankhaft verändert sind. Dann zahlt die Krankenkasse die Behandlung, und Sie leisten nur die Zuzahlung. Melden Sie neues Kribbeln oder Taubheit deshalb gleich, statt bis zur nächsten Kontrolle zu warten.
