Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Was tun, wenn der Hausarzt keine Podologie verschreibt?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Wenn Ihr Hausarzt keine Podologie verschreibt, fragen Sie zuerst nach dem Grund. Oft fehlt eine Untersuchung von Haut und Nerven an Ihren Füßen, die die Praxis nachholen kann. Manche Praxen fürchten, dass die Krankenkasse Geld zurückfordert, doch Rezepte für Podologie werden darauf nicht geprüft. Sie dürfen jederzeit eine andere Arztpraxis fragen.

Zeit bis zum ersten Termin
28 Tage, bei dringendem Bedarf 14 Tage
Gemeinsamer Bundesausschuss, Regeln für Rezepte wie Podologie, gültig seit 5. August 2025, Stand 5. August 2025
Erste Kopie Ihrer Behandlungsakte
0 Euro, seit 6. Februar 2026
Bürgerliches Gesetzbuch, Regel zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen, Stand 6. Februar 2026
Kostenlose Patientenberatung am Telefon
0800 0 11 77 22
Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Beratungsangebot, Stand 22. September 2026
Ein älterer Patient sitzt einem Arzt im weißen Kittel am Schreibtisch gegenüber, der Arzt erklärt etwas mit offenen Händen.
Rezepte für Podologie sind von der Kostenprüfung der Arztpraxen ausgenommen, Ihre Ärztin muss deshalb keine Rückforderung fürchten. Bild: KI generiert.

4 Gründe, warum die Hausarztpraxis keine Podologie verschreibt

Meist steckt einer von vier Gründen dahinter. Die ersten beiden sind medizinisch, und daran ändert nur ein neuer Befund etwas. Bei den beiden anderen können Sie selbst etwas tun.

  • Die Praxis hat Ihre Füße noch nicht untersucht. Vor dem ersten Rezept braucht sie einen Befund der Haut und einen der Nerven.
  • Die Praxis sieht keinen der vier Fälle, in denen es Podologie auf Rezept gibt. Das sind Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, ein Nervenschaden an den Füßen ohne Diabetes, eine Querschnittlähmung und ein eingewachsener Zehennagel.
  • Die Praxis stellt selten ein Rezept für Podologie aus und ist mit dem Formular unsicher.
  • Die Praxis fürchtet, dass die Krankenkasse später Geld von ihr zurückfordert. Eine solche Rückforderung heißt Regress.
Woran Sie den Grund erkennen und was Sie dann tun können.
GrundWoran Sie ihn erkennenWas Sie tun können
Untersuchung fehltDie Praxis hat Haut und Nerven an Ihren Füßen noch nicht untersuchtUm einen Termin für diese Untersuchung bitten
Keiner der vier Fälle erkanntDie Praxis sieht weder Diabetes noch einen gesicherten Nervenschaden oder eine QuerschnittlähmungNach einer Überweisung zur Neurologie fragen oder eine Diabetes-Schwerpunktpraxis aufsuchen
Unsicherheit mit dem FormularDie Praxis stellt solche Rezepte selten aus und zögertDas Gespräch mit dem Zuzahlungsrechner vorbereiten oder eine zweite Praxis fragen
Angst vor einer RückforderungDie Praxis spricht von Budget, Richtgröße oder PrüfungFreundlich sagen, dass Rezepte für Podologie nicht auf Kosten geprüft werden

Podologie ist von der Kostenprüfung der Arztpraxen ausgenommen

Arztpraxen werden geprüft, ob sie mehr Behandlungen verschreiben, als für ihre Patientinnen und Patienten im Durchschnitt nötig war. Liegt eine Praxis deutlich darüber, kann die Krankenkasse Geld von ihr zurückfordern. Bei Physiotherapie oder Massage kennen viele Praxen diese Prüfung, deshalb sind sie vorsichtig.

Für Podologie gilt die Prüfung nicht. Das bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Vertretung der Kassenärzte in Bayern. Ausgenommen sind neben Podologie auch Ergotherapie, Ernährungstherapie und Sprachtherapie, weil in diesen Bereichen zu wenig verschrieben wird, um sinnvoll zu vergleichen. Auch Rezepte mit einer Genehmigung für eine dauerhafte Behandlung zählen bei der Prüfung nicht mit.

Zögert Ihre Praxis trotzdem, sagen Sie freundlich, dass Podologie von dieser Prüfung ausgenommen ist, und nennen Sie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns als Quelle. Viele Praxen verschreiben Podologie selten und kennen die Ausnahme deshalb nicht.

6 Schritte, wenn Ihre Hausarztpraxis kein Rezept ausstellt

  1. Fragen Sie in der Praxis direkt nach dem Grund. Dann wissen Sie, ob ein Befund fehlt, ob die Praxis keinen der vier Fälle sieht oder ob sie etwas anderes befürchtet.
  2. Bitten Sie bei einem medizinischen Grund um die fehlende Untersuchung oder um eine Überweisung, etwa zu einer Neurologin oder einem Neurologen.
  3. Prüfen Sie vor dem nächsten Termin mit dem Zuzahlungsrechner für Podologie auf Rezept, ob Ihre Angaben zu einem der vier Fälle passen. Der Rechner ersetzt keine Untersuchung, aber er bereitet das Gespräch vor.
  4. Fragen Sie eine zweite Arztpraxis, wenn Ihre Praxis bei ihrem Nein bleibt. Sie dürfen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei wählen, auch für ein Rezept für Podologie.
  5. Gehen Sie mit Diabetes zu einer Diabetes-Schwerpunktpraxis, also einer Praxis, die sich auf Diabetes spezialisiert hat. Dort werden Haut und Nerven an den Füßen ohnehin regelmäßig untersucht.
  6. Wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes oder an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, wenn Sie die Ablehnung für grundlos halten. Beide beraten kostenlos.

Jede Arztpraxis mit Kassenzulassung darf Podologie verschreiben

Ein Rezept für Podologie darf nicht nur Ihre Hausarztpraxis ausstellen. Jede Arztpraxis mit Kassenzulassung darf es, also jede Praxis, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet. Auch ein Krankenhaus darf Ihnen bei der Entlassung ein erstes Rezept mitgeben, wenn es die Erkrankung während Ihres Aufenthalts festgestellt hat.

  • Eine Diabetes-Schwerpunktpraxis stellt Rezepte für Podologie routiniert aus, weil sie die Füße ihrer Patientinnen und Patienten ohnehin regelmäßig untersucht.
  • Eine neurologische Praxis kann einen Nervenschaden ohne Diabetes fachärztlich bestätigen. Ihre Hausarztpraxis muss diese Bestätigung innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Rezept einholen.
  • Eine zweite Hausarztpraxis darf genauso ein Rezept ausstellen. Für den Wechsel brauchen Sie weder eine Begründung noch eine Frist.

Mit dem neuen Rezept beginnen die 28 Tage neu

Jedes Rezept für Podologie gilt 28 Tage bis zum ersten Termin, bei dringendem Bedarf 14 Tage. Die Frist beginnt am Ausstellungstag des neuen Rezepts, egal wie lange die erste Praxis gezögert hat.

Die neue Praxis untersucht Haut und Nerven an Ihren Füßen selbst oder nutzt Befunde einer anderen Ärztin oder eines anderen Arztes. Den alten Befund darf sie aber nicht ungeprüft übernehmen. Bringen Sie deshalb die Kopie Ihrer Behandlungsakte, Ihren Diabetes-Pass und die Namen der Fachpraxen mit, bei denen Sie schon waren. Das verkürzt das Gespräch, ersetzt aber die neue Untersuchung nicht.

Bekomme ich in einer anderen Praxis ein Rezept für Podologie?

Hat eine Arztpraxis bei Ihnen einen der vier Fälle festgestellt, in denen die Kasse zahlt?

Ja

Dann hat eine zweite Praxis meist einen guten Grund, das Rezept auszustellen. Mit Diabetes fragen Sie am besten eine Diabetes-Schwerpunktpraxis.

Nein

Vermuten Sie einen Nervenschaden an den Füßen, der noch nicht bestätigt ist?

Ja

Bitten Sie um eine Überweisung zur Neurologin oder zum Neurologen. Bestätigt sich der Verdacht, ist danach ein Rezept möglich.

Nein

Dann gibt es kein Rezept, und Sie zahlen die Behandlung selbst. Den Preis legt die Podologiepraxis fest.

Wenn auch die zweite Praxis ablehnt, helfen 2 Beratungsstellen

Sagen auch eine zweite und eine dritte Praxis Nein, spricht das eher für einen medizinischen Grund. Niemand kann eine Ärztin oder einen Arzt zwingen, eine Behandlung zu verschreiben, die sie oder er fachlich nicht für nötig hält.

Die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes, die Vertretung der Kassenärzte, nimmt Beschwerden entgegen. Sie prüft, ob eine Praxis Versicherte ohne Grund immer wieder abweist, und kann das bei der Praxis ansprechen.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät Sie kostenlos und unabhängig von den Krankenkassen. Sie erreichen sie unter 0800 0 11 77 22. Die Beratung ordnet Ihren Fall ein, kann aber selbst nichts durchsetzen.

Häufige Fragen

Muss die Hausarztpraxis ein Rezept für Podologie ausstellen, wenn ich danach frage?

Nein, die Hausarztpraxis muss kein Rezept für Podologie ausstellen, nur weil Sie danach fragen. Sie verschreibt nur, was sie nach ihrer eigenen Untersuchung für nötig hält. Halten Sie die Behandlung trotzdem für nötig, fragen Sie eine zweite Praxis.

Warum fürchten Arztpraxen bei Podologie eine Rückforderung der Krankenkasse?

Die Sorge vor einer Rückforderung kennen Arztpraxen von anderen Therapien wie Physiotherapie, bei denen ihre Rezepte auf Kosten geprüft werden. Für Podologie gilt diese Prüfung nicht. Das bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.

Darf ich für ein Rezept für Podologie zu einer anderen Arztpraxis wechseln?

Ja, für ein Rezept für Podologie dürfen Sie jederzeit zu einer anderen Arztpraxis gehen, denn Sie haben freie Arztwahl. Für den Wechsel brauchen Sie weder eine Begründung noch eine Frist, und jede Arztpraxis mit Kassenzulassung darf Podologie verschreiben.

Welche Arztpraxis ist auf den diabetischen Fuß spezialisiert?

Auf den diabetischen Fuß ist die Diabetes-Schwerpunktpraxis spezialisiert. Sie untersucht Haut und Nerven an den Füßen ohnehin regelmäßig und stellt Rezepte für Podologie routiniert aus.

Wo kann ich mich beschweren, wenn eine Arztpraxis kein Rezept für Podologie ausstellt?

Beschwerden über eine Arztpraxis, die Podologie ohne Grund nicht verschreibt, nimmt die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes entgegen. Kostenlos beraten lassen können Sie sich außerdem bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland unter 0800 0 11 77 22.

Beginnt die 28-Tage-Frist neu, wenn eine andere Praxis das Rezept für Podologie ausstellt?

Ja, mit jedem neuen Rezept für Podologie beginnen die 28 Tage bis zum ersten Termin neu. Es zählt das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Themenseite Wirtschaftlichkeitsgebot und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
  2. FAQ Heilmittel, Abschnitt zu besonderen Verordnungsbedarfen und langfristigem Heilmittelbedarf, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
  3. § 106b SGB V, Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen, Bundesamt für Justiz,
  4. § 76 SGB V, Freie Arztwahl, Bundesamt für Justiz,
  5. § 630g BGB, Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen, Bundesamt für Justiz,
  6. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln (Heilmittel-Richtlinie), § 27b Eingangsdiagnostik, Lesefassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Heilmittel Podologie bei weiteren Indikationen möglich, PraxisInfo, Juni 2020, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  8. Beratungsangebot der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.