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Ratgeber

Was kostet mobile Fußpflege zu Hause ohne Rezept?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für einen Hausbesuch der mobilen Fußpflege ohne Rezept nennen Praxen Preise zwischen 25 und 94 Euro. Den Betrag zahlen Sie selbst, einen festen Preis gibt es nicht. Haben Sie einen Pflegegrad, kann die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat übernehmen, aber nur für anerkannte Anbieter. Bei Diabetes gehört die Behandlung in eine Podologiepraxis.

Hausbesuch ohne Rezept, Praxis in Düsseldorf
ab 25 Euro
Fußkundig GbR, Düsseldorf, Preisliste Hausbesuche, Stand 22. September 2026
Hausbesuch ohne Rezept, Praxis in Gimbsheim
94 Euro
Praxis für Podologie Michaela Benjamin, Gimbsheim, Preisliste, Stand 1. September 2025
Entlastungsbetrag der Pflegekasse
bis 131 Euro im Monat
Sozialgesetzbuch XI, Entlastungsbetrag, Stand 1. Januar 2025
Eine Fußpflegerin in dunkelblauer Kleidung steht mit einem Rollkoffer vor der Haustür eines Einfamilienhauses und begrüßt eine ältere Frau.
Ohne Rezept zahlen Sie den Hausbesuch selbst, Praxen verlangen dafür zwischen 25 und 94 Euro. Bild: KI generiert.

Was kostet ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege?

Für mobile Fußpflege ohne Rezept gibt es keine feste Preisliste, jede Praxis legt ihren Preis selbst fest. Die Praxis für Podologie Michaela Benjamin in Gimbsheim berechnet 94 Euro als Festpreis für den Hausbesuch mit Behandlung. Die Praxis Fußkundig in Düsseldorf nennt für Hausbesuche einen Preis ab 25 Euro. Podologie Schneider in Düren verlangt ab 60 Euro und dazu Fahrtkosten, die sich nach der Entfernung richten.

Steht der Hausbesuch auf Ihrem Rezept, zahlt die Krankenkasse. Für den podologischen Hausbesuch auf Rezept bekommt die Praxis zusätzlich zur Behandlung 25,54 Euro, die Anfahrt ist darin enthalten. Sie selbst zahlen dann nur Ihren Eigenanteil.

Ohne Rezept verlangen Praxen für den Hausbesuch zwischen 25 und 94 Euro, im Pflegeheim 74 Euro je Person. Mit Rezept zahlt die Krankenkasse der Praxis einen Zuschlag von 25,54 Euro für den Besuch zu Hause und 16,66 Euro in einer Pflegeeinrichtung. Sie zahlen dann nur Ihren Eigenanteil.

Ohne Rezept zahlen Sie den Hausbesuch selbst, mit Rezept zahlt die Krankenkasse bis auf Ihren Eigenanteil.
Art des BesuchsWer zahltPreisBeispiel
Zu Hause, ohne RezeptSie selbstab 25,00 EuroFußkundig, Düsseldorf
Zu Hause, ohne RezeptSie selbst94,00 EuroPraxis Michaela Benjamin, Gimbsheim
Im Pflegeheim, ohne Rezept, je PersonSie selbst oder das Heim74,00 EuroPraxis Michaela Benjamin, Gimbsheim
Zu Hause, mit RezeptDie Krankenkasse, Sie nur den Eigenanteil25,54 Euro zusätzlich zur BehandlungPreisliste der Krankenkassen
In einer Pflegeeinrichtung, mit RezeptDie Krankenkasse, Sie nur den Eigenanteil16,66 Euro zusätzlich zur BehandlungPreisliste der Krankenkassen

Wer darf als mobile Fußpflege ins Haus kommen?

Zu Ihnen nach Hause kommen zwei Arten von Fußpflege, und bei gesunden Füßen dürfen beide kommen. Die kosmetische Fußpflege pflegt gesunde Füße. Sie schneidet die Nägel fachgerecht und entfernt Hornhaut und Hühneraugen, ohne dass es blutet. Für dieses Gewerbe reicht eine Gewerbeanmeldung, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die medizinische Fußpflege dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktiker und Podologinnen oder Podologen ausüben. Eine Podologin ist eine Fachkraft für medizinische Fußpflege, und wer sich so nennt, braucht eine staatliche Erlaubnis.

5 Fragen an die Fußpflege vor dem ersten Termin

  • Hat die Fachkraft eine staatliche Erlaubnis als Podologin oder Podologe? Lassen Sie sich die Urkunde zeigen, wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen.
  • Hat die Praxis eine Kassenzulassung, darf sie also mit der Krankenkasse abrechnen? Das zählt, wenn Sie später ein Rezept bekommen.
  • Bringt die Praxis ihre Instrumente steril verpackt mit?
  • Hat die Praxis eine Berufshaftpflichtversicherung, falls bei der Behandlung etwas schiefgeht?
  • Wie hoch ist der Gesamtpreis für Ihre Adresse? Lassen Sie ihn sich schriftlich geben, bevor der Termin feststeht.

Wann zahlen Kranken- oder Pflegekasse die mobile Fußpflege?

Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse seit Januar 2025 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet damit nur geprüfte Angebote, die pflegende Angehörige entlasten oder Ihre Selbstständigkeit fördern, etwa die Tagespflege.

Eine mobile Fußpflege gehört nur dazu, wenn Ihr Bundesland den Anbieter als sogenanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt hat. Das entscheidet das Land und nicht die Pflegekasse. Nur dann rechnet die Pflegekasse die Rechnung über den Entlastungsbetrag ab.

Mit Rezept ist die Krankenkasse zuständig. Die Praxis rechnet die Behandlung dann direkt mit ihr ab, und die Kosten der medizinischen Fußpflege trägt die Krankenkasse bis auf Ihren Eigenanteil.

Wer zahlt Ihre mobile Fußpflege?

Haben Sie ein Rezept für Podologie?

Ja

Dann rechnet die Praxis mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.

Nein

Haben Sie einen Pflegegrad?

Ja

Fragen Sie die Pflegekasse, ob der Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Nur dann zahlt sie bis zu 131 Euro im Monat mit.

Nein

Dann zahlen Sie die Behandlung selbst, zu dem Preis, den die Praxis Ihnen nennt.

Welche Hygiene gilt für die mobile Fußpflege?

Beim Hausbesuch gelten dieselben Hygieneregeln wie in der Praxis. Instrumente, die die Haut durchtrennen, etwa Skalpelle, muss die Praxis nach jeder Behandlung sterilisieren oder als Einwegmaterial wegwerfen. Dafür braucht sie ein geprüftes Verfahren und geschultes Personal.

Für Hausbesuche verlangt der Hygieneplan der Bundesländer für Fußpflegepraxen, dass die Praxis genug steril verpackte Instrumentensets dabeihat. Die Sets sind auf häufige Fälle abgestimmt, etwa den Fuß bei Diabetes, Nagelpilz oder Wunden, die schlecht heilen. Auch Instrumente, die nur desinfiziert werden müssen, transportiert die Praxis verpackt.

Mobile Fußpflege in 5 Schritten finden

  1. Klären Sie, ob eine kosmetische Fußpflege reicht oder ob Sie wegen Diabetes, eines Nervenschadens oder einer Wunde eine Podologiepraxis brauchen.
  2. Fragen Sie 2 bis 3 Anbieter nach dem Gesamtpreis für einen Hausbesuch bei Ihnen, mit Fahrtkosten.
  3. Lassen Sie sich Ausbildung, Hygiene und bei Bedarf die Kassenzulassung bestätigen.
  4. Fragen Sie vor dem Termin bei der Pflegekasse, ob der Anbieter über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.
  5. Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf. Ohne Beleg erstattet Ihnen keine Kasse etwas im Nachhinein.

Brauchen Sie die Fußpflege regelmäßig, etwa jeden Monat, machen Sie die Termine gleich für die nächsten Monate aus. Für Hausbesuche haben Praxen meist weniger Termine frei als für Behandlungen vor Ort.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege ohne Rezept?

Ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege ohne Rezept kostet je nach Praxis 25 bis 94 Euro. Manche Praxen berechnen die Fahrtkosten zusätzlich. Jede Praxis legt ihren Preis selbst fest, deshalb lohnt sich ein Vergleich vor dem Termin.

Darf eine kosmetische Fußpflege bei Diabetes ins Haus kommen?

Nein, bei Diabetes darf eine kosmetische Fußpflege Ihre Füße nicht behandeln, auch nicht zu Hause. Die Behandlung gehört dann zu einer Podologin, einer Ärztin oder einem Heilpraktiker. Bei gesunden Füßen darf die kosmetische Fußpflege dagegen zu Ihnen kommen.

Zahlt die Pflegekasse für eine mobile Fußpflege?

Die Pflegekasse zahlt für eine mobile Fußpflege nur, wenn Ihr Bundesland den Anbieter als Hilfe im Alltag anerkannt hat. Dann rechnen Sie die Rechnung über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ab, wofür Sie einen Pflegegrad brauchen. Ohne diese Anerkennung zahlen Sie selbst.

Brauche ich für mobile Fußpflege ein Rezept vom Arzt?

Nein, für mobile Fußpflege an gesunden Füßen brauchen Sie kein Rezept, Sie zahlen sie dann selbst. Ein Rezept brauchen Sie nur, wenn die Krankenkasse zahlen soll. Das gibt es in drei Fällen, bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, bei einem anderen Nervenschaden an den Füßen oder bei einer Querschnittlähmung.

Behandelt eine mobile Fußpflege im Pflegeheim mehrere Bewohner nacheinander?

Ja, eine mobile Fußpflege behandelt im Pflegeheim meist mehrere Bewohnerinnen und Bewohner nacheinander. Je Person ist das oft günstiger als ein Hausbesuch in der Wohnung, in Gimbsheim etwa 74 statt 94 Euro. Für jede Person braucht die Praxis ein eigenes steriles Instrumentenset. Fragen Sie zuerst im Heim, ob es einen festen Vertrag mit einer Praxis gibt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Informationen des Gesundheitsamtes über die Ausübung der kosmetischen Fußpflege und medizinischen Fußpflege, Stand August 2022, Kreisverwaltung Viersen, Gesundheitsamt,
  2. § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Bundesministerium für Gesundheit,
  4. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Preisstufe ab 01.07.2026, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  5. § 8 MPBetreibV, Aufbereitung von Medizinprodukten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Rahmenhygieneplan für Einrichtungen der Medizinischen Fußpflege (Podologie), Stand Juni 2009, Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 Infektionsschutzgesetz,
  7. Preisliste Hausbesuche, Fußkundig GbR, Düsseldorf,
  8. Preise, Hausbesuch, Podologie Schneider, Düren,
  9. Preisliste, gültig ab 01.09.2025, Praxis für Podologie Michaela Benjamin, Gimbsheim,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.