Was kostet ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege?
Für mobile Fußpflege ohne Rezept gibt es keine feste Preisliste, jede Praxis legt ihren Preis selbst fest. Die Praxis für Podologie Michaela Benjamin in Gimbsheim berechnet 94 Euro als Festpreis für den Hausbesuch mit Behandlung. Die Praxis Fußkundig in Düsseldorf nennt für Hausbesuche einen Preis ab 25 Euro. Podologie Schneider in Düren verlangt ab 60 Euro und dazu Fahrtkosten, die sich nach der Entfernung richten.
Steht der Hausbesuch auf Ihrem Rezept, zahlt die Krankenkasse. Für den podologischen Hausbesuch auf Rezept bekommt die Praxis zusätzlich zur Behandlung 25,54 Euro, die Anfahrt ist darin enthalten. Sie selbst zahlen dann nur Ihren Eigenanteil.
Ohne Rezept verlangen Praxen für den Hausbesuch zwischen 25 und 94 Euro, im Pflegeheim 74 Euro je Person. Mit Rezept zahlt die Krankenkasse der Praxis einen Zuschlag von 25,54 Euro für den Besuch zu Hause und 16,66 Euro in einer Pflegeeinrichtung. Sie zahlen dann nur Ihren Eigenanteil.
| Art des Besuchs | Wer zahlt | Preis | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zu Hause, ohne Rezept | Sie selbst | ab 25,00 Euro | Fußkundig, Düsseldorf |
| Zu Hause, ohne Rezept | Sie selbst | 94,00 Euro | Praxis Michaela Benjamin, Gimbsheim |
| Im Pflegeheim, ohne Rezept, je Person | Sie selbst oder das Heim | 74,00 Euro | Praxis Michaela Benjamin, Gimbsheim |
| Zu Hause, mit Rezept | Die Krankenkasse, Sie nur den Eigenanteil | 25,54 Euro zusätzlich zur Behandlung | Preisliste der Krankenkassen |
| In einer Pflegeeinrichtung, mit Rezept | Die Krankenkasse, Sie nur den Eigenanteil | 16,66 Euro zusätzlich zur Behandlung | Preisliste der Krankenkassen |
Wer darf als mobile Fußpflege ins Haus kommen?
Zu Ihnen nach Hause kommen zwei Arten von Fußpflege, und bei gesunden Füßen dürfen beide kommen. Die kosmetische Fußpflege pflegt gesunde Füße. Sie schneidet die Nägel fachgerecht und entfernt Hornhaut und Hühneraugen, ohne dass es blutet. Für dieses Gewerbe reicht eine Gewerbeanmeldung, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die medizinische Fußpflege dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktiker und Podologinnen oder Podologen ausüben. Eine Podologin ist eine Fachkraft für medizinische Fußpflege, und wer sich so nennt, braucht eine staatliche Erlaubnis.
5 Fragen an die Fußpflege vor dem ersten Termin
- Hat die Fachkraft eine staatliche Erlaubnis als Podologin oder Podologe? Lassen Sie sich die Urkunde zeigen, wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen.
- Hat die Praxis eine Kassenzulassung, darf sie also mit der Krankenkasse abrechnen? Das zählt, wenn Sie später ein Rezept bekommen.
- Bringt die Praxis ihre Instrumente steril verpackt mit?
- Hat die Praxis eine Berufshaftpflichtversicherung, falls bei der Behandlung etwas schiefgeht?
- Wie hoch ist der Gesamtpreis für Ihre Adresse? Lassen Sie ihn sich schriftlich geben, bevor der Termin feststeht.
Wann zahlen Kranken- oder Pflegekasse die mobile Fußpflege?
Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse seit Januar 2025 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet damit nur geprüfte Angebote, die pflegende Angehörige entlasten oder Ihre Selbstständigkeit fördern, etwa die Tagespflege.
Eine mobile Fußpflege gehört nur dazu, wenn Ihr Bundesland den Anbieter als sogenanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt hat. Das entscheidet das Land und nicht die Pflegekasse. Nur dann rechnet die Pflegekasse die Rechnung über den Entlastungsbetrag ab.
Mit Rezept ist die Krankenkasse zuständig. Die Praxis rechnet die Behandlung dann direkt mit ihr ab, und die Kosten der medizinischen Fußpflege trägt die Krankenkasse bis auf Ihren Eigenanteil.
Haben Sie ein Rezept für Podologie?
Dann rechnet die Praxis mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.
Haben Sie einen Pflegegrad?
Fragen Sie die Pflegekasse, ob der Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Nur dann zahlt sie bis zu 131 Euro im Monat mit.
Dann zahlen Sie die Behandlung selbst, zu dem Preis, den die Praxis Ihnen nennt.
Welche Hygiene gilt für die mobile Fußpflege?
Beim Hausbesuch gelten dieselben Hygieneregeln wie in der Praxis. Instrumente, die die Haut durchtrennen, etwa Skalpelle, muss die Praxis nach jeder Behandlung sterilisieren oder als Einwegmaterial wegwerfen. Dafür braucht sie ein geprüftes Verfahren und geschultes Personal.
Für Hausbesuche verlangt der Hygieneplan der Bundesländer für Fußpflegepraxen, dass die Praxis genug steril verpackte Instrumentensets dabeihat. Die Sets sind auf häufige Fälle abgestimmt, etwa den Fuß bei Diabetes, Nagelpilz oder Wunden, die schlecht heilen. Auch Instrumente, die nur desinfiziert werden müssen, transportiert die Praxis verpackt.
Mobile Fußpflege in 5 Schritten finden
- Klären Sie, ob eine kosmetische Fußpflege reicht oder ob Sie wegen Diabetes, eines Nervenschadens oder einer Wunde eine Podologiepraxis brauchen.
- Fragen Sie 2 bis 3 Anbieter nach dem Gesamtpreis für einen Hausbesuch bei Ihnen, mit Fahrtkosten.
- Lassen Sie sich Ausbildung, Hygiene und bei Bedarf die Kassenzulassung bestätigen.
- Fragen Sie vor dem Termin bei der Pflegekasse, ob der Anbieter über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.
- Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf. Ohne Beleg erstattet Ihnen keine Kasse etwas im Nachhinein.
Brauchen Sie die Fußpflege regelmäßig, etwa jeden Monat, machen Sie die Termine gleich für die nächsten Monate aus. Für Hausbesuche haben Praxen meist weniger Termine frei als für Behandlungen vor Ort.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege ohne Rezept?
Ein Hausbesuch der mobilen Fußpflege ohne Rezept kostet je nach Praxis 25 bis 94 Euro. Manche Praxen berechnen die Fahrtkosten zusätzlich. Jede Praxis legt ihren Preis selbst fest, deshalb lohnt sich ein Vergleich vor dem Termin.
Darf eine kosmetische Fußpflege bei Diabetes ins Haus kommen?
Nein, bei Diabetes darf eine kosmetische Fußpflege Ihre Füße nicht behandeln, auch nicht zu Hause. Die Behandlung gehört dann zu einer Podologin, einer Ärztin oder einem Heilpraktiker. Bei gesunden Füßen darf die kosmetische Fußpflege dagegen zu Ihnen kommen.
Zahlt die Pflegekasse für eine mobile Fußpflege?
Die Pflegekasse zahlt für eine mobile Fußpflege nur, wenn Ihr Bundesland den Anbieter als Hilfe im Alltag anerkannt hat. Dann rechnen Sie die Rechnung über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ab, wofür Sie einen Pflegegrad brauchen. Ohne diese Anerkennung zahlen Sie selbst.
Brauche ich für mobile Fußpflege ein Rezept vom Arzt?
Nein, für mobile Fußpflege an gesunden Füßen brauchen Sie kein Rezept, Sie zahlen sie dann selbst. Ein Rezept brauchen Sie nur, wenn die Krankenkasse zahlen soll. Das gibt es in drei Fällen, bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, bei einem anderen Nervenschaden an den Füßen oder bei einer Querschnittlähmung.
Behandelt eine mobile Fußpflege im Pflegeheim mehrere Bewohner nacheinander?
Ja, eine mobile Fußpflege behandelt im Pflegeheim meist mehrere Bewohnerinnen und Bewohner nacheinander. Je Person ist das oft günstiger als ein Hausbesuch in der Wohnung, in Gimbsheim etwa 74 statt 94 Euro. Für jede Person braucht die Praxis ein eigenes steriles Instrumentenset. Fragen Sie zuerst im Heim, ob es einen festen Vertrag mit einer Praxis gibt.
