Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Wann zahlt die Kasse den Podologie-Hausbesuch auf Rezept?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Krankenkasse zahlt den Hausbesuch für Podologie, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können und Ihre Arztpraxis auf dem Rezept Hausbesuch ankreuzt. Dass Sie im Pflegeheim wohnen, reicht allein nicht. Sie zahlen je Besuch 2,55 Euro mehr als für dieselbe Behandlung in der Praxis, im Heim 1,67 Euro. Kinder zahlen nichts dazu.

Kassenpreis je Hausbesuch zu Hause
25,54 Euro
Preisliste der gesetzlichen Krankenkassen für Podologie, gültig ab 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Kassenpreis je Besuch im Heim
16,66 Euro
Preisliste der gesetzlichen Krankenkassen für Podologie, gültig ab 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Umkreis mit Pflicht zum Hausbesuch
5 Kilometer um die Praxis
Vertrag der Krankenkassen mit den Berufsverbänden der Podologie, Regel zu Hausbesuchen, Stand 16. Juni 2025
Eine Podologin kniet im Wohnzimmer vor einer älteren Frau im Sessel und hält ihren Fuß, daneben steht ein geöffneter Instrumentenkoffer.
Die Kasse zahlt den Hausbesuch, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können und die Arztpraxis das Feld Hausbesuch ankreuzt. Bild: KI generiert.

Wann Ihre Arztpraxis einen Hausbesuch aufschreiben darf

Die Kasse zahlt einen Hausbesuch nur, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können oder der Besuch aus medizinischen Gründen zwingend nötig ist. Ob das zutrifft, entscheidet Ihre Arztpraxis. Sie kreuzt dann auf dem Rezept für Podologie im Feld Hausbesuch Ja an. Diese Regel gilt für Podologie genauso wie für Physiotherapie und alle anderen Behandlungen auf Rezept.

Bei Diabetes liegt ein solcher Grund oft nahe. Das gilt etwa, wenn ein Nervenschaden das Gefühl in Ihren Füßen stark geschwächt hat, wenn Sie schlecht gehen können oder wenn sich Ihr Fuß plötzlich verschlechtert hat. Können Sie deshalb nicht sicher zur Praxis gebracht werden, erfüllen Sie die Voraussetzung, egal wo Sie wohnen.

Im Pflegeheim zu wohnen reicht allein nicht

Dass Sie in einem Pflegeheim wohnen, ist allein kein Grund für einen Hausbesuch auf Rezept. Das stellen die Regeln für diese Rezepte ausdrücklich klar, und es gilt auch für Einrichtungen, die Sie tagsüber betreuen.

Der medizinische Grund muss bei Ihnen selbst liegen, zum Beispiel weil Sie nicht in eine Praxis gebracht werden können. Fragen Sie in der Arztpraxis nach, auf welchen Befund sich das Kreuz bei Hausbesuch stützt, wenn Sie unsicher sind.

Welche Podologiepraxis zu Ihnen nach Hause kommen muss

Die Arztpraxis entscheidet, ob Sie einen Hausbesuch brauchen. Die Podologiepraxis kommt dann zu Ihnen, sobald sie ein gültiges Rezept mit diesem Kreuz bekommt, und prüft die medizinische Frage nicht noch einmal.

Welche Praxis kommen muss, haben die Krankenkassen mit den Berufsverbänden der Podologie vereinbart. Jede Praxis mit Kassenzulassung, also jede Praxis, die direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnet, muss Hausbesuche übernehmen, wenn Sie höchstens 5 Kilometer entfernt wohnen. Wohnen Sie weiter weg, muss die Praxis kommen, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt.

Für Hausbesuche darf eine Praxis auch Personal schicken, das nur außerhalb der Praxisräume arbeitet.

Welche Praxis muss meinen Hausbesuch übernehmen?

Wohnen Sie höchstens 5 Kilometer von einer Podologiepraxis mit Kassenzulassung entfernt?

Ja

Dann muss diese Praxis kommen, wenn Sie ein gültiges Rezept mit Kreuz bei Hausbesuch haben.

Nein

Dann muss die Praxis mit Kassenzulassung kommen, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt. Suchen Sie sie über Ihren Wohnort.

Der Hausbesuch kostet Sie 2,55 Euro mehr

Für den Hausbesuch zahlt die Krankenkasse der Praxis einen Zuschlag zur Behandlung. Bei Ihnen zu Hause sind es 25,54 Euro, in einem Heim 16,66 Euro je behandelter Person. Im Heim ist es weniger, weil sich die Fahrt dort auf mehrere Bewohnerinnen und Bewohner verteilt. Ihr Anteil daran sind 10 Prozent, also 2,55 Euro zu Hause und 1,67 Euro im Heim.

Zuschlag für den Hausbesuch seit 1. Juli 2026, die Fahrtkosten sind darin enthalten.
Ort der BehandlungZuschlag für die KasseIhr Anteil (10 Prozent)
Ihre Wohnung25,54 Euro2,55 Euro
Heim, je behandelter Person16,66 Euro1,67 Euro

Zu Ihrem Anteil kommt wie bei jedem Rezept der feste Betrag von 10 Euro je Rezept, ab 2027 15 Euro. Bei sechs großen Behandlungen als Hausbesuch zahlen Sie 2026 insgesamt 56,48 Euro dazu. Dieselben sechs Behandlungen in der Praxis kosten Sie 41,15 Euro. Alle anderen Regeln zu den Kosten der medizinischen Fußpflege gelten beim Hausbesuch genauso.

Podologie im Pflegeheim in 5 Schritten organisieren

Im Pflegeheim muss die Einrichtung der Praxis den Zugang zu den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen. Oft kommt dort schon regelmäßig eine Podologiepraxis. Fragen Sie deshalb zuerst die Pflegedienstleitung, bevor Sie selbst eine Praxis suchen.

Wer rechtlich betreut wird, stimmt der Behandlung nicht immer selbst zu. Das entscheidet dann die Person, die nach dem Betreuungsrecht dafür zuständig ist. Kann die behandelte Person nicht selbst unterschreiben, darf ihre Betreuung oder gesetzliche Vertretung die Behandlung auf dem Rezept bestätigen.

  1. Klären Sie mit der Arztpraxis, welcher medizinische Grund für den Hausbesuch vorliegt, und lassen Sie das Kreuz auf dem Rezept setzen.
  2. Fragen Sie im Heim, ob schon eine Podologiepraxis regelmäßig kommt. Erst wenn nicht, suchen Sie selbst eine im Umkreis von 5 Kilometern.
  3. Klären Sie bei einer rechtlichen Betreuung, wer die Behandlung auf dem Rezept bestätigen darf.
  4. Vereinbaren Sie mit der Praxis einen festen Rhythmus, damit Sie nicht jedes Mal einen neuen Termin suchen müssen.
  5. Heben Sie die Quittungen über die Zuzahlung auf. Sie zählen für die Jahresgrenze, ab der für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr anfällt.

Ein fester Rhythmus passt zum vorgesehenen Abstand der Termine. Bei Diabetes mit gestörtem Gefühl in den Füßen, einem Nervenschaden ohne Diabetes oder einer Querschnittlähmung ist eine Behandlung alle vier bis sechs Wochen vorgesehen. Viele Praxen kommen ohnehin an einem festen Wochentag ins Heim. Kennen Sie diesen Tag, können Sie rechtzeitig ein neues Rezept anstoßen, bevor das alte aufgebraucht ist.

Was Sie tun, wenn eine Praxis den Hausbesuch ablehnt

Wohnen Sie höchstens 5 Kilometer von einer Praxis mit Kassenzulassung entfernt und haben Sie ein gültiges Rezept, darf die Praxis nicht sagen, sie mache grundsätzlich keine Hausbesuche. Weisen Sie freundlich darauf hin, dass sie zu Hausbesuchen verpflichtet ist.

Bleibt die Praxis bei ihrem Nein, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen die nächste Praxis mit Kassenzulassung nennen. Geht es um die Arztpraxis, ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig, die Vertretung der Kassenärzte in Ihrem Bundesland.

Schreiben Sie in jedem Fall auf, welche Praxis abgelehnt hat, wann Sie angerufen haben und welchen Grund sie genannt hat. Das hilft, wenn Sie später bei der Krankenkasse nachfragen.

Häufige Fragen

Reicht der Umzug ins Pflegeheim, damit die Kasse den Hausbesuch für Podologie zahlt?

Nein, der Umzug ins Pflegeheim allein reicht für einen Hausbesuch für Podologie auf Rezept nicht. Es braucht einen eigenen medizinischen Grund, warum Sie nicht in die Praxis kommen können.

Muss jede Podologiepraxis für einen Hausbesuch auf Rezept zu mir kommen?

Nein, einen Hausbesuch auf Rezept muss nur eine Podologiepraxis mit Kassenzulassung übernehmen, die höchstens 5 Kilometer von Ihnen entfernt ist. Wohnen Sie weiter weg, muss die nächstgelegene Praxis mit Kassenzulassung kommen.

Was kostet ein Hausbesuch für Podologie mit Rezept?

Ein Hausbesuch für Podologie mit Rezept kostet Sie je Termin 2,55 Euro mehr als die Behandlung in der Praxis, im Heim 1,67 Euro. Dazu kommen wie immer 10 Prozent der Behandlungskosten und ein fester Betrag von 10 Euro je Rezept, ab 2027 15 Euro.

Wer entscheidet, ob ein Hausbesuch für Podologie auf das Rezept kommt?

Über einen Hausbesuch für Podologie entscheidet Ihre Arztpraxis aus medizinischen Gründen und kreuzt auf dem Rezept das Feld Hausbesuch an. Die Podologiepraxis prüft diese Entscheidung nicht noch einmal.

Bekommt man mit diabetischem Fuß automatisch einen Hausbesuch für Podologie?

Nein, der diabetische Fuß allein führt nicht automatisch zu einem Hausbesuch für Podologie. Ihre Arztpraxis braucht einen eigenen medizinischen Grund, zum Beispiel dass Sie schlecht gehen können.

Was tun, wenn die Podologiepraxis den Hausbesuch trotz Rezept ablehnt?

Lehnt eine Podologiepraxis den Hausbesuch trotz Rezept ab, weisen Sie auf ihre Pflicht hin, wenn Sie höchstens 5 Kilometer entfernt wohnen. Hilft das nicht, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen die nächste Praxis mit Kassenzulassung nennen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln (Heilmittel-Richtlinie), § 11 Ort der Leistungserbringung, Lesefassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, § 4 Hausbesuche, Fassung einschließlich aller Änderungen bis 16.06.2025, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  3. Anlage 2 (Vergütung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie, Preisstufe ab 01.07.2026, GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Podologen, Deutscher Verband für Podologie, Bundesverband für Podologie,
  4. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesamt für Justiz,
  5. § 32 SGB V, Heilmittel, Bundesamt für Justiz,
  6. Heilmittel Podologie bei weiteren Indikationen möglich, PraxisInfo, Juni 2020, Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.