Podologen-Verzeichnis

Ratgeber

Kein Termin beim Podologen frei, was Sie jetzt tun können

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Wenn kein Podologe in Ihrer Nähe einen Termin frei hat, suchen Sie auch in Nachbarorten und fragen Sie Ihre Arztpraxis nach Empfehlungen. Ihre Krankenkasse muss Ihnen Praxen mit Kassenzulassung nennen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts beginnen. Findet auch die Kasse keine Praxis, können Sie sich eine selbst bezahlte Behandlung erstatten lassen.

Frist bis zum ersten Termin
28 Tage ab Ausstellung des Rezepts
Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 5. August 2025
Frist bei dringendem Bedarf
14 Tage
Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 5. August 2025
Erstattung ohne Anfrage bei der Kasse
in der Regel 0 Euro
Bundessozialgericht, Stand 25. September 2000
Eine Frau telefoniert mit besorgtem Blick am Tisch, vor ihr liegen ein aufgeschlagenes Notizbuch, ein geschlossenes Buch und eine Tasse.
Findet sich kein freier Termin, fragen Sie in Nachbarorten und bei Ihrer Krankenkasse nach, denn die 28 Tage bis zum ersten Termin verlängern sich nicht. Bild: KI generiert.

4 Wege zum Termin beim Podologen

Nimmt die nächste Podologiepraxis keine neuen Patienten auf, ist das ein Terminproblem. Ihre Krankenkasse hat damit nichts abgelehnt, und Ihr Rezept bleibt gültig, solange seine Frist läuft.

Wie viele Patienten eine Praxis annimmt, ist nicht begrenzt. Jede Praxis entscheidet selbst, wann sie voll ist. Auch das Praxisverzeichnis der Krankenkassen zeigt nur, welche Praxis zugelassen ist, und nicht, wer gerade Termine frei hat. Suchen Sie deshalb auf mehreren Wegen gleichzeitig.

  • Suchen Sie auch in Nachbarorten. Das Praxisverzeichnis der Krankenkassen finden Sie auf der Website ihres Dachverbands. Es sucht nur nach Ort oder Postleitzahl, geben Sie also Ihren Wohnort und die umliegenden Orte nacheinander ein.
  • Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Sie muss Ihnen auf Anfrage die Kontaktdaten von Praxen mit Kassenzulassung nennen, nicht nur die der nächsten Praxis.
  • Fragen Sie die Arztpraxis, die Ihr Rezept ausgestellt hat. Sie verschreibt regelmäßig Podologie und kennt oft Praxen mit freien Plätzen, auch solche, die im Internet schwer zu finden sind.
  • Fragen Sie mehrere Praxen gleichzeitig an. So finden Sie eher einen Termin innerhalb der Frist und haben gleich einen Nachweis, falls Sie später Kosten erstattet haben wollen.

Sagen Sie bei jeder Anfrage gleich, bis wann Ihre Behandlung beginnen muss. Normalerweise sind das 28 Tage ab dem Datum auf dem Rezept. Hat Ihre Ärztin dringenden Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es nur 14 Tage. Viele Praxen führen für solche Fälle eine kurze Warteliste, nach der Sie am Telefon fragen können.

Die 116117 vermittelt keine Termine beim Podologen

Die Terminservicestelle unter der Nummer 116117 vermittelt nur Termine bei Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten. Für Podologie hilft sie Ihnen nicht, ebenso wenig für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Praxen für Podologie nennt Ihnen stattdessen Ihre Krankenkasse.

Achten Sie bei jeder Praxis darauf, ob sie eine Kassenzulassung für Podologie hat, also Ihr Rezept mit der Krankenkasse abrechnen darf. Verlässlich sagen Ihnen das nur die Praxis selbst oder Ihre Kasse. Ein Schild mit den Wörtern medizinische Fußpflege beweist weder eine Zulassung noch eine Ausbildung als Podologin.

Wann erstattet die Krankenkasse eine selbst bezahlte Behandlung?

Ihre Krankenkasse muss Ihnen eine Behandlung, die Ihnen zusteht, rechtzeitig ermöglichen. Finden Sie in zumutbarer Zeit keine Praxis und schafft es auch die Kasse nicht, dürfen Sie sich selbst behandeln lassen und die Kosten zurückverlangen.

Dabei zählt die Reihenfolge. Sie müssen sich vor der Behandlung an Ihre Krankenkasse wenden und ihr die Chance geben, eine Praxis zu nennen. Wer sich zuerst privat behandeln lässt und die Kasse erst danach informiert, bekommt in aller Regel nichts erstattet. Das hat das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt.

Klären Sie mit der Kasse auch, welchen Betrag sie erstattet. Eine privat abgerechnete Behandlung kann teurer sein als der Preis, den die Kasse einer Praxis mit Zulassung zahlt.

In 5 Schritten zur Erstattung durch die Krankenkasse

  1. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder schreiben Sie ihr, bevor Sie selbst zahlen. Notieren Sie sich bei einem Anruf Datum und Inhalt des Gesprächs.
  2. Nennen Sie die Praxen, die Sie schon erfolglos gefragt haben, jeweils mit Datum.
  3. Bitten Sie die Kasse, Ihnen eine Praxis zu nennen oder schriftlich zu antworten, wenn sie keine findet.
  4. Findet die Kasse keine Praxis und läuft Ihre Frist sonst ab, lassen Sie sich privat behandeln und heben Sie die Rechnung auf.
  5. Reichen Sie die Rechnung mit einer kurzen Beschreibung des Ablaufs bei Ihrer Krankenkasse ein.

Angenommen, Ihr Rezept läuft in einer Woche ab, und keine der drei angefragten Praxen hat Platz. Dann rufen Sie noch am selben Tag Ihre Krankenkasse an, nennen die drei Anfragen mit Datum und bitten um eine Praxis. Kann die Kasse Ihnen in wenigen Tagen keine nennen, lassen Sie sich privat behandeln, zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie bei der Kasse ein.

Erstattet die Krankenkasse Ihre selbst bezahlte Behandlung?

Haben Sie Ihre Krankenkasse vor der Behandlung über die erfolglose Suche informiert?

Ja

Konnte die Kasse Ihnen in wenigen Tagen eine Praxis nennen, die Sie aufnimmt?

Ja

Dann gehen Sie in diese Praxis. Eine Erstattung gibt es in diesem Fall nicht.

Nein

Dann dürfen Sie sich privat behandeln lassen. Reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.

Nein

Dann gibt es eine Erstattung nur in Notfällen. Informieren Sie die Kasse, bevor Sie zahlen, sonst bekommen Sie in aller Regel nichts erstattet.

Ist die Frist abgelaufen, brauchen Sie ein neues Rezept

Beginnt die Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wird das Rezept ungültig. Weder die Podologiepraxis noch die Krankenkasse können das nachträglich ändern. Ein neues Rezept kann nur eine Ärztin oder ein Arzt ausstellen.

Kosten oder andere Nachteile entstehen Ihnen durch den Ablauf der Frist nicht. Für das neue Rezept gelten dieselben Fristen von 28 oder 14 Tagen.

Will Ihre Arztpraxis kein neues Rezept für Podologie ausstellen, obwohl Sie weiter Anspruch darauf haben, hilft oft ein klärendes Gespräch. Häufige Gründe sind eine fehlende Untersuchung, eine unpassende Einordnung Ihrer Erkrankung oder die unbegründete Sorge der Praxis, die Krankenkasse könne später Geld zurückfordern. Bringt das Gespräch nichts, wechseln Sie die Arztpraxis, denn Ihre Ärztin dürfen Sie frei wählen.

Ein Hausbesuch hilft nur aus gesundheitlichen Gründen

Einen Hausbesuch vom Podologen gibt es nur, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können, etwa wegen einer schweren Gehbehinderung. Dass in Ihrer Umgebung keine Praxis frei ist, reicht dafür nicht.

Den Hausbesuch kreuzt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf dem Rezept an. Die Podologiepraxis rechnet ihn dann zusätzlich zur Behandlung ab, und darin ist das Fahrgeld schon enthalten, egal wie weit der Weg ist.

Häufige Fragen

Verfällt mein Rezept für den Podologen, wenn ich keinen Termin finde?

Ja, ein Rezept für den Podologen verfällt, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnt. Hat Ihre Ärztin dringenden Bedarf angekreuzt, sind es nur 14 Tage. Weder die Praxis noch die Krankenkasse können diese Frist verlängern.

Muss ich den Podologen selbst bezahlen, wenn keine Praxis frei ist?

Nein, eine Behandlung beim Podologen müssen Sie nicht gleich selbst bezahlen, wenn keine Praxis frei ist. Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich eine Praxis nennen, die Sie aufnimmt. Erst wenn die Kasse keine findet, dürfen Sie sich privat behandeln lassen und die Kosten einreichen.

Hilft die 116117 bei einem Termin beim Podologen?

Nein, die Terminservicestelle 116117 vermittelt nur Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten. Für Podologie, Physiotherapie und Ergotherapie ist sie nicht zuständig. Praxen für Podologie mit Kassenzulassung nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Was muss ich der Krankenkasse zeigen, um eine selbst bezahlte Podologie-Behandlung erstattet zu bekommen?

Für die Erstattung einer selbst bezahlten Podologie-Behandlung zeigen Sie der Krankenkasse, wann Sie welche Praxen erfolglos gefragt haben. Dazu kommen das Datum, an dem Sie die Kasse informiert haben, und ihre Antwort. Legen Sie die Rechnung der Behandlung bei.

Bekomme ich automatisch ein neues Rezept für den Podologen?

Nein, ein neues Rezept für den Podologen bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen es in einer Arztpraxis neu anfordern. Das kann die Praxis sein, die das erste Rezept ausgestellt hat, oder eine andere.

Bekomme ich einen Hausbesuch vom Podologen, wenn keine Praxis frei ist?

Nein, einen Hausbesuch vom Podologen bekommen Sie nur aus gesundheitlichen Gründen, etwa bei einer schweren Gehbehinderung. Dass keine Praxis in Ihrer Nähe einen Termin frei hat, reicht dafür nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL), Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. § 13 SGB V, Kostenerstattung, Bundesamt für Justiz,
  3. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie, § 9 Freie Wahl und Auskunftspflicht, Lesefassung bis 16.06.2025, GKV-Spitzenverband und leistungserbringerseitige Vertragspartner,
  4. Termin beim Facharzt nach 4 Wochen: So vermittelt Sie die Nummer 116 117, Verbraucherzentrale,
  5. BSG, Urteil vom 25.09.2000, B 1 KR 5/99 R, zur Kostenerstattung bei unaufschiebbarer Leistung, Bundessozialgericht (Dokumentation dejure.org),
  6. Verzeichnis der zugelassenen Heilmittelerbringer nach § 124 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Podologen-Verzeichnis mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Adressen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 25. September 2026.