5 Dinge, die Sie zum ersten Termin mitbringen
Die Podologiepraxis braucht Ihr Rezept für Podologie im Original. Nach jeder Behandlung trägt sie darauf ein, was sie gemacht hat, und Sie unterschreiben das. Eine Kopie oder ein Foto reicht dafür nicht. Dazu kommt Ihre Versichertenkarte, denn mit ihr prüft die Praxis, ob und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Haben Sie einen Befreiungsausweis, also den Nachweis Ihrer Krankenkasse, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen, legen Sie ihn gleich vor. Sonst zahlen Sie die Zuzahlung zunächst und klären die Erstattung später selbst mit Ihrer Kasse.
Nennen Sie außerdem Ihre Medikamente, und bringen Sie die Schuhe mit, die Sie am häufigsten tragen. Die Praxis schreibt auf, wie Ihre Behandlung verläuft und ob Sie etwas nicht vertragen. Je genauer Sie beim ersten Termin Auskunft geben, desto besser kann sie die Behandlung darauf abstimmen, vor allem bei Vorerkrankungen am Fuß.
| Was Sie mitbringen | Wozu die Praxis es braucht | Wenn es fehlt |
|---|---|---|
| Rezept (Heilmittelverordnung) im Original | Die Praxis trägt jede Behandlung auf der Rückseite ein | Die Praxis kann meist nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen |
| Versichertenkarte | Sie zeigt, dass und wo Sie versichert sind | Die Praxis muss das anders prüfen oder den Termin verschieben |
| Befreiungsausweis, falls vorhanden | Er zeigt, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen | Sie zahlen zunächst und klären die Erstattung selbst |
| Ihre aktuellen Medikamente, vor allem Blutverdünner | Die Praxis stimmt die Nagelbearbeitung darauf ab | Die Praxis fragt gezielt nach, und der Termin dauert länger |
| Die Schuhe, die Sie am häufigsten tragen | Die Praxis kontrolliert bei jeder Behandlung die Schuhe | Die Praxis beurteilt die Passform nur nach Ihrer Beschreibung |
Beim ersten Mal untersucht der Podologe gründlicher
Werden Sie zum ersten Mal in einer Podologiepraxis behandelt, untersucht die Praxis Ihre Füße zusätzlich gründlich. Diese Erstuntersuchung heißt Eingangsbefundung. Seit dem 1. November 2023 gehört sie zur ersten Behandlung in jeder Praxis mit Kassenzulassung. Wechseln Sie die Praxis, macht die neue Praxis sie noch einmal.
Bei jeder Untersuchung sieht sich die Praxis Ihren Fuß genau an, prüft die Temperatur der Haut und fragt nach Ihren Beschwerden. Beim ersten Mal fragt sie außerdem ausführlich nach Ihrer Krankengeschichte, also nach Vorerkrankungen, früheren Behandlungen und dem bisherigen Verlauf.
Diese 5 Angaben braucht die Praxis von Ihnen
- Sagen Sie, wenn Sie Diabetes haben, auch wenn er gut eingestellt ist.
- Nennen Sie Durchblutungsstörungen oder Füße, die ständig kalt und blass sind.
- Erwähnen Sie ein Taubheitsgefühl an den Füßen, das schnell stärker wird.
- Zeigen Sie offene Stellen, die seit mehr als zwei Wochen nicht abheilen.
- Nennen Sie Medikamente zur Blutverdünnung.
Der erste Termin beim Podologen in 7 Schritten
Der erste Termin läuft in jeder Podologiepraxis mit Kassenzulassung im Kern gleich ab, weil alle Praxen nach denselben Regeln der Krankenkassen arbeiten.
- Sie melden sich mit Versichertenkarte und Rezept im Original an.
- Die Praxis fragt kurz nach Ihren Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamenten.
- Dann untersucht sie Ihre Füße, prüft die Hauttemperatur und testet, wie gut Sie Berührungen spüren.
- Danach behandelt die Praxis Ihre Füße. Meist trägt sie Hornhaut ab, bearbeitet die Nägel oder macht beides.
- Die Praxis sieht sich Ihre Schuhe an und zeigt Ihnen bei Bedarf, wie Sie Ihre Füße selbst pflegen.
- Die Praxis trägt die Behandlung auf der Rückseite des Rezepts ein, und Sie unterschreiben den Eintrag.
- Zum Schluss vereinbaren Sie den nächsten Termin, bis alle Behandlungen auf dem Rezept verbraucht sind.
Nach jeder Behandlung reinigt die Praxis Raum und Instrumente nach den Hygieneregeln. Die Kosten dafür sind im Preis der Behandlung enthalten, Sie zahlen dafür nichts extra.
Nach jeder Behandlung unterschreiben Sie auf dem Rezept
Nach jeder Behandlung trägt die Praxis auf der Rückseite Ihres Rezepts ein, was sie gemacht hat. Dort steht, ob Sie die kleine Behandlung mit 35 Minuten oder die große mit 50 Minuten bekommen haben. Dazu kommen das Datum und das Kürzel der Person, die Sie behandelt hat. Sie bestätigen den Eintrag gleich danach mit Ihrer Unterschrift, schon beim ersten Termin, denn ohne sie kann die Praxis nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Ihre Unterschrift schützt beide Seiten. Für die Praxis ist sie der Nachweis, dass die Behandlung stattgefunden hat. Für Sie ist die Rückseite eine Übersicht, denn dort sammeln sich alle Behandlungen dieses Rezepts, bis die verschriebene Zahl erreicht ist.
Wie lange dauert ein Termin beim Podologen?
Eine kleine Behandlung beim Podologen dauert 35 Minuten. Davon arbeitet die Praxis 20 Minuten an Ihrem Fuß, die übrigen 15 Minuten braucht sie für Vorbereitung, Nachbereitung und das Reinigen der Instrumente. Für eine große Behandlung sehen die Krankenkassen 50 Minuten vor.
Beim ersten Termin kommt die Zeit für die gründliche Untersuchung und das ausführlichere Gespräch hinzu. Wie viele Minuten das sind, ist nicht festgelegt. Planen Sie deshalb mehr Zeit ein als bei späteren Terminen, und sagen Sie schon bei der Terminvereinbarung, dass Sie zum ersten Mal in diese Praxis kommen. Viele Praxen planen dann von sich aus mehr Zeit ein.
Mit Rezept zahlen Sie 10 Prozent plus 10 Euro
Ab 18 Jahren zahlen Sie mit gültigem Rezept zehn Prozent der Behandlungskosten selbst, dazu zehn Euro je Rezept. Die zehn Euro fallen einmal an, egal wie viele Behandlungen auf dem Rezept stehen. Den Rest rechnet die Praxis direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie müssen dafür nichts vorstrecken.
Ohne Rezept bestimmt die Praxis Ablauf und Preis
Ein Rezept für den Podologen stellt Ihre Arztpraxis nur in vier Fällen aus.
- Sie haben Diabetes, und das Gefühl in Ihren Füßen ist gestört.
- Sie haben einen Nervenschaden an den Füßen, der nicht vom Diabetes kommt.
- Sie sind querschnittgelähmt.
- Ein eingewachsener Zehennagel braucht eine Nagelspange.
Ohne Rezept gibt es die gründliche Erstuntersuchung nicht als Leistung der Krankenkasse. Für eine Behandlung, die Sie selbst zahlen, etwa bei Hühneraugen oder Hornhaut, legt die Praxis Ablauf und Preis selbst fest. Eine amtliche Preisliste dafür gibt es nicht, fragen Sie deshalb vor dem Termin nach dem Preis und nicht erst danach.
Ohne Rezept brauchen Sie auch weniger Unterlagen, die Versichertenkarte zum Beispiel nicht. Nennen Sie trotzdem Ihre Vorerkrankungen und Medikamente, denn bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Blutverdünnern ist dieselbe Vorsicht nötig. Ist Ihnen die Ausbildung wichtig, fragen Sie nach der staatlichen Erlaubnis als Podologin. Ein Praxisname mit den Wörtern medizinische Fußpflege belegt sie nicht.
Haben Sie ein gültiges Rezept für den Podologen?
Bringen Sie es im Original mit, dazu die Versichertenkarte. Die Praxis rechnet dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wollen Sie die Behandlung selbst bezahlen?
Dann brauchen Sie kein Rezept. Fragen Sie vor dem Termin nach dem Preis.
Fragen Sie zuerst Ihre Arztpraxis, ob bei Ihnen einer der vier Fälle für ein Rezept vorliegt.
Häufige Fragen
Was muss ich zum ersten Termin beim Podologen mitbringen?
Zum ersten Termin beim Podologen bringen Sie Ihr Rezept im Original und Ihre Versichertenkarte mit, dazu Ihren Befreiungsausweis, falls Sie einen haben. Nennen Sie der Praxis Ihre Medikamente, vor allem Blutverdünner. Bringen Sie außerdem die Schuhe mit, die Sie am häufigsten tragen.
Wie lange dauert der erste Termin beim Podologen?
Der erste Termin beim Podologen dauert länger als die üblichen 35 Minuten für eine kleine und 50 Minuten für eine große Behandlung. Dazu kommt die Zeit für die gründliche Erstuntersuchung Ihrer Füße. Wie lange sie dauert, ist nicht festgelegt.
Was ist die Eingangsbefundung beim Podologen?
Die Eingangsbefundung ist eine gründliche Erstuntersuchung Ihrer Füße, die eine Podologiepraxis bei Ihrer ersten Behandlung dort macht. Es gibt sie seit dem 1. November 2023. Wechseln Sie die Praxis, untersucht Sie auch die neue Praxis beim ersten Termin gründlich.
Warum unterschreibe ich beim Podologen auf dem Rezept?
Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite des Rezepts bestätigen Sie, welche Behandlung Sie beim Podologen an diesem Tag bekommen haben, die kleine oder die große. Ohne Ihre Unterschrift kann die Praxis die Behandlung nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Was passiert, wenn ich das Rezept zum ersten Termin beim Podologen vergesse?
Ohne das Rezept im Original können die meisten Podologiepraxen nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Praxis verschiebt die Behandlung dann oder berechnet sie Ihnen zunächst privat. Fragen Sie vorher, wie Ihre Praxis das handhabt.
Bekomme ich ein Rezept für den Podologen auch ohne Diabetes?
Ja, ein Rezept für den Podologen gibt es auch ohne Diabetes, aber nur in drei weiteren Fällen. Das sind ein Nervenschaden an den Füßen, eine Querschnittlähmung und ein eingewachsener Zehennagel, der eine Nagelspange braucht. Liegt keiner dieser Fälle vor, zahlen Sie die Behandlung selbst.
